In den letzten Tagen vor Kriegsende kam es im Burgenland entlang der „Reichsschutzstellung“ zu zahlreichen Verbrechen an jüdischen Zwangsarbeitern, so genannten „Endzeitverbrechen“. Im Abschnitt Donnerskirchen/Purbach wurden Ende Dezember 1944 rund 700 ungarische Juden als Schanzarbeiter eingesetzt. Die Unterbringung und Behandlung der Zwangsarbeiter waren menschenunwürdig. Interniert wurden sie in einem fensterlosen Weinkeller eines Meierhofes, in dem bald der Typhus ausbrach. Die Kranken wurden zumeist in einen primitiven Weidestall bei Purbach zum Sterben gebracht. Bei Prügelexzessen der Wachmannschaft, die sich aus SA-Männern und Volkssturmmännern zusammensetzte, wurden wahllos Juden erschlagen oder auch ertränkt. Zwischen Anfang Jänner und Mitte Februar fanden über 320 Männer den Tod.
GedenktafelLadislaus Mezey überlebte das „Mordlager“ in Donnerskirchen. Vor dem Landesgericht Wien sagte er am 11.5.1948 Folgendes aus:
„Am 18.12.1944 wurde ich mit 700 Kameraden in Kaschau einwaggoniert, und wir kamen gegen 29.12.1944 in Donnerskirchen an. […] Etwa 3 Wochen nach meiner Ankunft erkrankte ich auch an Typhus. Ich wurde nun in den genannten Stall mit anderen Kameraden geschickt. Da ich mich noch bewegen konnte, ging ich zu Fuß hin. Ich durfte jedoch meine Decke nicht mitnehmen. Ich bemerkte, dass wir gar keine Medikamente erhielten, keine Badegelegenheit hatten und oft auch nicht genügend Wasser erhielten. Es war auch kein Arzt vorhanden, sondern einer unserer Leute, ein Mediziner, der auch in der Küche beschäftigt war, leistete uns Hilfe. Als ich beim Stall ankam, sah ich bereits 7 Mann ohne Kleider im Schnee liegen. Sie schienen mir im Sterben zu sein. Drinnen im Stall war nicht Platz genug, und wenn sich einer zum Sterben anschickte, wurde er auf Befehl von SA-Leuten, die nur tagsüber den Stall bewachten, von den übrigen ausgezogen und in den Schnee hinausgelegt, wo er dann verstarb. Ich bin noch in derselben Nacht aus dem Stalle geflüchtet und habe mich wieder in unsere Kellerunterkunft nach Donnerskirchen- die vom Stall ungefähr 2 km entfernt war- zurückgeschleppt. […]“
(DOEW Akt. Zl. 22.824)

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