1868 wurde das Nationalitätengesetz erlassen, das Ungarn zu einem einheitlichen Nationalstaat erklärte. Als Amtssprache wurde die ungarische Sprache festgelegt. Um die Jahrhundertwende erhöhte die Regierung den Druck zur Magyarisierung der nichtmagyarischen Volksgruppen. So hatte ab 1898 jede Gemeinde nur einen offiziellen ungarischen Ortsnamen zu führen. Nach der Angliederung des Burgenlandes an Österreich kehrte sich die Lage um.
SchilderSo schrieb das Bezirksverwaltungsamt in Neusiedl am See an alle Gemeindevorstehungen: „[…] vom 14/12 1921 Zl. 2/829 wird angeordnet, dass alle ungarischen Aufschriften von den öffentlichen Gebäuden unverzüglich entfernt und raschenstens durch deutsche ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung der deutschen Tafeln sind die Aufschriften provisorisch aus Karton oder Papier herzustellen. Dies gilt auch für die Tabak- und sonstigen Verschleisstellen, ferner für die Sparkassen usw. Den deutschen Kaufleuten und Gewerbetreibenden ist mit dem Hinweise, dass die Staatssprache im Burgenland nunmehr die deutsche ist, die Auswechslung ihrer etwaigen ungarischen Schilder nahezulegen. Desgleichen sind die an den Ortseingängen befindlichen ungarischen Ortstafeln zu entfernen und zunächst mindestens durch provisorische Holztafeln mit deutscher Aufschrift zu ersetzen. Die Aufschriften haben den Ortsnamen, den politischen Bezirk und das Land zu enthalten. Also z.B.: Gemeinde Neusiedl pol. Bez. Neusiedl am See Burgenland. Wegen einheitlicher Herstellung der gemeindetafeln werden seinerzeit besondere Weisungen ergehen.Mit der Durchführung ist sofort zu beginnen.
Der Bezirksverwalter“
Bis spätestens 20. Feber 1922 mussten im Burgenland sämtliche ungarische Aufschriften, auch die der Privatpersonen, wie Kaufleute, Ärzte etc.., per Erlass entfernt werden. (Gemeindearchiv Halbturn, Korr. 1921. o.Z.)