Verzweifelt wandten sich zwei Schwestern aus Nebersdorf, die als Haushaltsgehilfinnen in Wien im Dienst standen, im Dezember 1933 mit einem Brief an die Vormundschaftsbehörde in Oberpullendorf:
„Gestatte mir ergebenst, das löbl. Amt auf folgende furchtbare Notlage meiner 4 Geschwister (Waisen) und meiner Mutter aufmerksam zu machen und ersuchen, nach Möglichkeit helfend einzugreifen. Durch den Tod meines Vaters musste ich mit meiner Schwester von zuhause fort, um einigermassen das Elend und den Kampf meiner Mutter für Ihre Kinder zu mildern. Wir, meine Schwester und ich, unterstützen unsere Angehörigen, soweit es eben arme Hausgehilfinnen können, doch reicht dies alles nicht aus, um eine Linderung der Not, der Verwahrlosung, des Elends, Hungerns und Frierens unserer Geschwister zu ermöglichen. Diese sind grösstenteils auf das Wohlwollen anderer Dorfbewohner angewiesen und sind vollkommen-verwahrlost, Wenn es irgendwie möglich wäre, dass die Kinder in einem Waisenhaus unterkommen könnten, wäre für die weitere Entwicklung dies nicht nur angezeigt, sondern unbedingt erforderlich. Durch die furchtbare Notlage und den Kampf um das tägliche Brot, ist meine Mutter derart krank, dass sie ihre Kinder nicht ernähren kann, und ist sie auch in ihrer Denkungsweise und geistiger Regsamkeit nicht, fähig, eine Erziehung bzw. eine Entscheidung in der Erziehung ihrer Kinder zu erzielen. Auch für meine Mutter wäre es nach meiner bescheidenen Meinung angezeigt, diese in einer Anstalt, vorübergehend, bis zu ihrer Genesung, unterzubringen. Hoffe an das löbl. Amt keine Fehlbitte getan zu haben.“ (H-Akten 1933, OP, Zl. 161/3)