Ein Pfarrer als Sippenforscher
Am 18. Oktober 1935 erließ das NS-Regime in Deutschland das „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“.
Am 18. Oktober 1935 erließ das NS-Regime in Deutschland das „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“.
Die Niederlage von Stalingrad 1942/43 brachte vielfach die Wende in der Stimmung der Bevölkerung.
Mit Kriegsende, am 8. Mai 1945, wurden die NSDAP, all ihre Gliederungen und jegliche NS-Wiederbetätigung verboten.
Im Dezember 1948 erhielt Berta B. in Zahling den Bescheid, dass ihrem Ansuchen um Zuerkennung einer Amtsbescheinigung nach dem Opferfürsorgegesetz nicht Folge geleistet werde.
In der Nacht vom 24. auf den 25. März 1945 wurden ungefähr 180 ungarisch-jüdische Zwangsarbeiter in der Nähe des Kreuzstadls ermordet und verscharrt.
In beinahe allen jüdischen Gemeinden des Burgenlandes fand man vor der NS-Machtübernahme jüdische Volksschulen.
Der 1890 in Unterloisdorf geborene Stefan Tiefenthaler trat nach seiner Schulausbildung dem Benediktinerorden in Pannonhalma bei.
Ein österreichisches Volksgericht verurteilte den ehemaligen Gauleiter des Burgenlandes Tobias Portschy 1949 wegen seiner ehemaligen NS-Funktionen zu 15 Jahren schwerem Kerker.
Im November 1739 schlossen acht jüdische Männer aus Gattendorf mit der örtlichen Herrschaft einen Pachtvertrag zur Errichtung eines jüdischen Friedhofs.
Im Zuge der Sanierungspolitik der Regierung Seipel wurde in den späteren 1920er Jahren der Gendarmerieposten der Weinbaugemeinde Gols aufgelassen.