Mit dem Jagdpatent vom 7. März 1849 wurden die feudalen Vorrechte abgeschafft und die Jagd mit dem Grundeigentum verknüpft. Die Grundbesitzer schlossen sich danach zu einem Genossenschaftsjagdgebiet zusammen und übertrugen das Jagdrecht im Wege der Verpachtung an dritte Personen. Die Verpachtung der Genossenschaftsjagd erfolgte vielfach an „fremde“ Jagdgesellschaften, meist Industrielle aus Österreich oder dem Ausland. Auch in Halbturn wurde dies so gehandhabt und ein Brief zwischen den Pächtern gibt Einblick in die Gedanken der Jagdgesellschaft:
„Wien, am 22.4.1964
Sehr geehrter Herr T.!
Herr D. Alois hat mich ersucht Krähenvertilgungsöl zu beschaffen, was ich bereits getan habe. Ebenso besorgte ich die Anschlagplakate. Samstag nehmen die Herren das Besorgte mit hinunter. Es wäre aber notwendig, dass man von einer Hühnerfarm mindestens 100 bis 150 schlechte Eier besorgt. Vielleicht wäre es möglich, solche am Samstag irgendwie zu besorgen. Sonntag könnte man dann eine Auslegeaktion starten. Notwendig ist dies auf jeden Fall, da doch Krähen und Elster verdammte Biester sind, die einen grossen Schaden anrichten können.
Was sagen Sie zu meinem Trappen. Nicht für möglich habe ich es gehalten, dass es so schnell gehen wird. Leider waren Sie damals am Abend nicht zu Hause, ich hätte Ihnen das Prachtexemplar gerne gezeigt. Nun wird er bereits in Balzstellung präpariert.
Bis zum nächsten Wiedersehen grüsst Sie und Ihre Familie recht herzlichst Ihr Alfred X.“
(Sammlung Gerhard Pitzer, Halbturn, Danke für die Überlassung der Quelle)
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