Rund 11.000 Roma und Sinti, in etwa 90% der damaligen Bevölkerung in Österreich, wurden Opfer des nationalsozialistischen Genozids. Nach 1945 blieb den Roma und Sinti die Anerkennung als Opfer der rassistischen NS-Verfolgung, und somit eine Entschädigung nach dem Opferfürsorgegesetz, lange Zeit versagt. So galt unter anderen das Lager Lackenbach nicht als Konzentrationslager, da es nicht der SS, sondern der Kriminalpolizei unterstand. Daher erhielten die ehemaligen Häftlinge auch keine Entschädigungszahlungen. Überlebende Roma beschwerten sich lange Zeit vergeblich über diese Vorgehensweise der Republik Österreich. So auch ehemalige Insassen aus Liebing 1952:
„An die Landesregierung Eisenstadt!
Betrifft Lager Lackenbach
Wir Lagerinsassen vom Lager Lackenbach nehmen dagegen Stellung. Und zwar möchten wir die Regierung in Eisenstadt ersuchen uns zu beantworten aus welchen Gründen Lager Lackenbach nicht als KZ-Lager anerkannt wird.
Wir sind im Jahre 1940 bis Kriegsende in diesem Vernichtungslager Lackenbach eingeliefert worden. Und jedes Elend und Not mitgemacht, wo es niemals als Arbeitslager bezeichnet werden kann. Sondern als größtes Vernichtungslager im Burgenland, da damals von 1940-41-42 über 1.000 Personen vernichtet worden sind. Und nicht nur vernichtet, sondern mit grausamsten Dingen und allerhand Schikanen elendlich zu Grunde gerichtet worden sind. Deshalb möchten wir Insassen vom Lager Lackenbach die Regierung in Eisenstadt ersuchen die gleichen Pflichten und Rechte zugewiesen werden wie den anderen KZlern aus den anderen Lagern.
Hochachtungsvoll
Von den Insassen des Lagers Lackenbach
Liebing am 6.3.1952“