Zu Kriegsende 1945 wurden am 24. März 1945 beim Kreuzstadl in Rechnitz rund 180-200 jüdische Zwangsarbeiter erschossen. Die aus Ungarn stammenden Opfer wurden als zu schwach für die Arbeiten beim Bau des „Südostwalls“ eingeschätzt und sodann erschossen. Die Suche nach ihrem Grab blieb bislang erfolglos. Die Lage des Massengrabes ist derzeit unbekannt. In den 1950er und 1960er Jahren kannte die örtliche Gendarmerie noch den Standort des Massengrabes, wie ein Bericht zeigt. 1951 befragte die Burgenländische Landesregierung die Bezirkshauptmannschaften über den Zustand der Kriegsgräber. Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart antwortete im Dezember 1951 bzgl. der Gräber in Rechnitz und Deutsch Schützen:
„Mit Bezug auf den Erlaß obigen Betreffs wird berichtet, daß sich die Kriegsgräber nach den eingelangten Meldungen der Gendarmeriepostenkommanden – mit Ausnahme der Massengräber jüdischer Zwangsarbeiter in Rechnitz (2 Massengräber mit ca. 200 Leichen) und in Deutsch-Schützen (1 Massengrab mit 56 Leichen) in allen Gemeinden in gepflegtem Zustande befinden und von den Gemeinden betreut und instand gehalten werden.
Bezüglich der Massengräber jüdischer Zwangsarbeiter wird folgendes berichtet:
Das eine Massengrab befindet sich ca. 1 km südlich der Gemeinde Rechnitz auf einer Ackerparzelle. Die Parzelle gehört zum Eigentum der Gutsverwaltung Rechnitz. Das zweite Massengrab liegt südöstlich der Gemeinde Rechnitz, in der Nähe der Schlachtbrücke, im Ried „Pillenäcker“, ebenfalls auf einer Ackerparzelle. Da beide Ackerparzellen landwirtschaftlich benützt und bewirtschaftet werden, ist von den Gräbern derzeit nichts mehr zu sehen. Das Massengrab in Deutsch-Schützen liegt ca. 2 km östlich der Gemeinde Deutsch-Schützen (im Wald). Das Massengrab ist derzeit vom Gestrüpp überwachsen und kaum auffindbar. Die Gemeinde Rechnitz und Deutsch-Schützen wurden auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1948 über die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber u.s.w., BGBl. Nr. 176/1948 aufgefordert, die Massengräber sofort in einen würdigen Zustand zu versetzen und nach Abschluß der Instandsetzungsarbeiten die Rechnungen zur Saldierung dem Amte der burgenländischen Landesregierung vorzulegen. Der Bezirkshauptmann.“
(BLA. LAD/II-1308-1980. Kriegsgräberfürsorge. Zl. IV-206/3-1951)
1965 meldete die Gemeinde Rechnitz, dass das Massengrab am südlichen Ortsausgang von Rechnitz mit einem Lattenzaun eingefriedet sei, sich inmitten eines Ackers befinde und nicht gepflegt werde.
Der Grund für das Schweigen der Nachkommen der Mitläufer und Täter ist Sadismus, eine Lust am Leid anderer Menschen. Es ist der gleiche Sadismus, der diese Taten ermöglicht hat.