Noch im Mai/Juni 1945 wurden die NSDAP und alle ihre Gliederungen verboten, jede Wiederbetätigung wurde unter schwere Strafe gestellt und das Kriegsverbrechergesetz zur Ahndung von Verbrechen während der NS-Zeit beschlossen. Die geordnete Durchführung wurde erst dadurch sichergestellt, dass ehemalige Nationalsozialisten dazu verpflichtet wurden, sich registrieren zu lassen. Zahlreiche ehemalige Nationalsozialisten strebten in Bittschreiben die Streichung aus den NS-Registrierungslisten an. Dabei versuchten sie ihre Mitgliedschaft zu verharmlosen und zu verdeutlichen, dass sie zur Mitgliedschaft gezwungen worden seien und sich in einer wirtschaftlichen Zwangslage befunden hätten. So suchte beispielsweise auch ein Mann aus Pöttsching um Nachsicht und Streichung aus der Registrierungsliste der NSDAP-Mitglieder an und begründete diese wie folgt:
„Ich bin im Jahre 1939 als Obmann der Kleinbauerngenossenschaft der NSDAP beigetreten, weil ich dem Wunsche der Kleinbauern nachgegeben habe, um die Führung der Genossenschaft zu erhalten. Ich war nie Nationalsozialist, sondern war in der sozialdemokratischen Partei (Kleinbauernbewegung) seit dem Jahre 1922. Unsere blühende Genossenschaft wäre in nationalsozialistische Hände geraten, wenn ich mich nicht zu diesem Schritte entschlossen hätte. Auch meine Stellung in der Raiffeisenkasse, wo ich als Vertreter der Kleinbauern war und jetzt sogar die Obmannstelle [sic!] inne habe, war für diesen Entschluss massgebend, weil die Mitglieder dies verlangten. Dadurch hat heute die Kleinbauernschaft in Pöttsching eine moderne Dreschgarnitur mit Elektromotor voll betriebsfähig und die Raiffeisenkasse ist mit ihrem Reservefond Eigentümerin eines Rohöltraktors samt Pflug und einer Saatgutreinigungsanlage mit Elektrobetrieb.
Es ist richtig, dass mich die NSDAP einige Zeit nach meinem Beitritt zwang, die Stelle eines Blockleiters zu übernehmen. Als solcher habe ich die Beiträge sabotiert und zwar derart, dass ich bei Sammlungen die Leute offen aufforderte, weniger zu geben, als sie bereit waren einzuzahlen. Ich habe wiederholt und in zahlreichen Fällen den Frauen, die bereit waren mehrere Mark zu spenden, gesagt, es genügen 50 Rpf.
Ich habe auch im Gespräche mit meinen zahlreichen Freunden aus der sozialdemokratischen Bewegung in Pöttsching nie meine Abneigung gegen den Nationalsozialismus verhehlt. Vor dem Einzuge der Roten Armee habe ich durch energisches Entgegentreten gegenüber den örtlichen Funktionären des Volkssturmes den Einsatz dieser Kampforganisation verhindert.
Da ich somit bewiesen habe, dass mein Beitritt zur NSDAP bloß eine Tarnung war stelle ich die Bitte mich gemäß § 27 des Verbotsgesetzes von der Registrierung zu befreien.
Pöttsching, am 16. Juli 1945. XX“ (BLA, Entregistrierungsgesuche 1945, Pöttsching)