Im März 1941 beschwerte sich der Kobersdorfer Kinobesitzer Wenzel Mischak bei der NS-Reichsfilmkammer, Außenstelle Wien, über die an Sonntagen parallel zu den Kinovorführungen stattfindenden Theaterveranstaltungen der Hitler-Jugend (HJ) und ersuchte um entsprechende Intervention bezüglich anderer Theatertermine:
„An die Reichsfilmkammer 24. März 1941,
Seit kurzer Zeit treten bei uns wieder die früheren Zustände auf. Es werden öfter von der HJ Theatervorstellungen während des Kinobetriebszeit aufgeführt, was natürlich ein grosser Schaden für das Unternehmen, sowie Staat und Leihanstalt ist.
Die Ortschaften St. Martin, Weppersdorf, Oberpetersdorf, Kalkgruben und Tschurndorf sind 2-3 km von Kobersdorf entfernt und kommen hierher ins Kino.
Vor 4 Wochen war in Weppersdorf, vor 2 Wochen in Oberpetersdorf und gestern in Kalkgruben und zu Ostern soll angeblich alle 2 Tage in Kobersdorf Theatervorstellungen sein.
Ich muss die Vorstellungen für das W.H.W. und Jugendfilmstunde, wo ich auch keinen verdienst habe, geben. Ausserdem sind die Preise bei mir 40,50, 60 und 75 Rpf. Sehr niedrig. Durch die vielen Einrückungen ist auch der besuch ein kleinerer, daher möchte ich um Abhilfe und folgender Antwort bitten: Ob solche Theatervorstellungen überhaupt stattfinden dürfen und wenn ja, ob dieselben nicht an einen Samstag oder einen anderen Wochentag abgehalten werden müssen. Nicht gerade an einem Sonntag, wo das Kino in Betrieb ist. man hat ohnehin nur den einen Sonntag und der wird dann auch noch verpatzt und habe dadurch einen grossen Schaden.
Falls das oben angeführte Vorführen nicht gestattet ist, ersuche ich durch die zuständigen Stellen einstellen zu lassen, ich glaube, dass wäre durch die Gendarmerie am besten.
Ich ersuche höflichst, je frühere Massnahmen zu treffen und bitte um eine baldige Antwort
Heil Hitler“

Die sofortige Antwort der Reichsfilmkammer vom 26. März 1941 fiel für den Kinobesitzer Mischak allerdings enttäuschend aus: „Gegen die Veranstaltung von Theaterveranstaltungen der H.J. können Sie grundsätzlich selbstverständlich nichts unternehmen. Es ist nicht möglich, dass ein Filmtheaterbesitzer den Standpunkt einnimmt, dass er in einem gewissen Umkreis eine Monopolstellung in Bezug auf seine Filmvorführungen hat. Falls sich die Theatervorstellungen der H.J. an Sonntagen während Ihrer Spielzeit in auffallender Weise wiederholen sollten, dann wird Ihnen nahegelegt die Angelegenheit in gütlichen Einvernehmen mit der Dienststelle der H.J. zu regeln.
Heil Hitler. Reichsfilmkammer Aussenstelle Wien.”
(Degendorfer Walter, Tschurndorf 450 Jahre, Mattersburg 2022. S. 239)