Die Folgen der Weltwirtschaftskrise waren auch im Burgenland, vor allem in den Industrieregionen, ab 1931 verstärkt spürbar. Die Exportrückgänge führten zu Problemen in der Textilindustrie und die Absatzkrisen bewirkten die Schließung von unrentablen Kraftwerken. Vor allem in den Dörfern Neufeld an der Leitha und Hornstein bedeutete diese Krise einen schweren Rückschlag, da die Arbeitslosigkeit rasant anstieg und nur ein Teil der Arbeitslosen eine Unterstützung erhielt. Die politischen Verantwortlichen befürchteten soziale Unruhen und beobachteten die Situation aufmerksam.
Der Gendarmerieposten beschrieb die politische Lage und die Sicherheitsverhältnisse im Rayon folgendermaßen:
„Sicherheitsverhältnisse günstig. Auch in diesem Monat machten sich politische Strömungen in keinem Orte auffällig bemerkbar. Die Selbstschutzverbände entfalten nach aussen keinerlei Tätigkeit. Was im Berichte für den Monat Juli hinsichtlich der Stimmung unter der Arbeiterschaft besonders in Neufeld a/L. und Hornstein gesagt wurde, gilt auch für den Berichtsmonat, wenn nicht im verstärkten Masse.
Die Zahl der unterstützten Arbeitslosen im Rayone Neufeld a/L. beträgt derzeit ca. 300, also ein Anwachsen von ca. 50 Personen gegen den Vormonat. Die Jutefabrik in Neufeld a/L. baut jede Woche eine kleinere oder grössere Anzahl von Arbeitern ab. Gerüchte sprechen von einer vollen Stilllegung des Betriebes sie sind aber laut Mitteilung des Direktors der Fabrik vorderhand nicht zutreffend.
Besondere Sorge macht nach wie vor die Arbeitslosigkeit in Hornstein, in welchem Orte mehr als 180 unterstütze Arbeitslose sich befinden und der Stand der Arbeitslosen trotz der noch günstigen Jahreszeit über 500 Arbeitslose beträgt. Eine Aussicht auf baldige Besserung in den Arbeitsverhältnissen ist bei der Lage der umliegenden Fabriksbetriebe und der ganzen Wirtschaftskrise wohl aussichtslos, sodass die Zustände im kommenden Winter zu Befürchtungen Anlass geben. Über den Streik in der Bandfabrik in Hornstein ist gesondert berichtet worden.“
(BLA, Polizei 1931, 1-80, Beilage zu V-2/7)