Die Festlegung des konkreten Verlaufs der Grenze zwischen Österreich und Ungarn erfolgte erst im Jahr 1922 durch einen Grenzregelungsausschuss. Die Grenzfestlegungskommission bestand aus Vertretern der alliierten und assoziierten Mächte und je einem Vertreter Österreichs und Ungarns. Dabei kam es zu kleineren Revisionen, die nach „örtlichen wirtschaftlichen Interessen“ festgelegt werden sollten. In besonders strittigen Fällen wurde bei einem Lokalaugenschein die ortsansässige Bevölkerung von der Grenzfestlegungskommission befragt. Im September wurden bezüglich des Grenzverlaufes bei Pamhagen, Lockenhaus und im Pinkatal Entscheidungen getroffen. Ein Journalist der Reichspost berichtete am 19. September aus Genf:
„Im Zuge der Verhandlungen über die Führung der burgenländischen Grenze hat der Völkerbund heute unter dem Vorsitze des Präsidenten Da Gama (Brasilien) und unter Zuziehung der österreichischen Vertreter Sektionschef Oppenheimer und Ministerialrat Neugebauer sowie des ungarischen Delegierten Ministerialrat Villanyi nachfolgende Entscheidung getroffen:
Der von der ungarischen Delegation im österreichisch-ungarischen Grenzregulierungsausschusse vorgebracht und von dieser Kommission mit allen Stimmen gegen die des österreichischen Delegierten zum Beschluß erhobene Antrag daß das Gebiet um Pamhagen an Ungarn zurückzuweisen sei, wurde zur Gänze abgelehnt.
Hinsichtlich des Gebietes um Lockenhaus wurden die ungarischen Ansprüche zum Teile abgelehnt und entschieden, daß der österreichisch-ungarische Grenzregulierungsausschuss eine Linie im Gelände festzulegen habe, die nördlich von Liebing derart zu fixieren sei, daß die Orte Hammer und Lockenhaus bei Österreich verbleiben.
Was das Pinkatal anbelangt, so wurde im Berücksichtigung der vorgebrachten wirtschaftlichen und ethnographischen Gründe die Grenzkommissionangewiesen, eine Linie im Terrain zu ziehen, die östlich Rechnitz, Schandorf, Schauka, Deutsch-Schützen – die Straße von Deutsch-Schützen bis Höll zur Gänze bei Österreich belassend – und östlich von Ober-Bildein, Unter-Bildein, Postrum und westlich von Kleinehring, Ober-Schilding, Unter-Schilding, Deutsch-Großdorf, Ungarisch-Großdorf, Kroatisch-Schützen und Bernau und endlich über Kote 234 zu führen sei.
Weiters hat der Rat den Regierungen Österreichs und Ungarns anempfohlen, mit Unterstützung des österreich-ungarischen Grenzregulierungsausschusses jene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, allenfalls sich ergebende Schwierigkeiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge und des Verkehres zwischen benachbarten Grenzorten zu vermeiden. […]“
(Reichspost vom 20. September 1922, S. 2)
Hinterlasse einen Kommentar