1939 wurde die Landeshauptstadt Eisenstadt durch einen nationalsozialistischen Gesetzesbeschluss zu „Groß-Eisenstadt“ erhoben. Die Nachbarorte Unterberg, Oberberg, Kleinhöflein und Sankt Georgen wurden zwangsweise eingemeindet, sodass die Einwohnerzahl von „Groß-Eisenstadt“ auf 8.879 Personen anstieg. Während Oberberg und Unterberg mit der Freistadt Eisenstadt vielfach verschmolzen bzw. die jüdische Gemeinde Unterberg nicht wiederentstand, wollten St. Georgen und Kleinhöflein diese Eingemeindung wieder rückgängig machen.

© Günter Nikles, Güssing

Über diese Frage berichtete die Zeitung Freies Burgenland im Dezember 1945:
„In seiner letzten Sitzung vom 7. Dezember 1945 beschäftigte sich der Stadtrat der Freistadt Eisenstadt auch mit der Frage der Eingemeindung der Gemeinden Unterberg- und Oberberg-Eisenstadt, Klein-Höflein und Sankt Georgen. Da in diesem Punkt keine einhellige Meinung besteht, wird sich die neugewählte burgenländischen Landesregierung auf Grund solcher Fälle vorgesehenen Verfassungsgesetzes (Statut Freistadt Eisenstadt) mit dieser Frage noch eingehen befassen müssen.
Eine der ersten diktatorischen Verfügungen des Naziregimes in Eisenstadt war der zwangsweise Anschluß der vier Nachbargemeinden an die Freistadt. Heute steht auch dieses Erbstück der Naziherrschaft als ein kompliziertes und schwieriges Problem vor uns. Während manche wirtschaftspolitische Gründe für die Beibehaltung des gegenwärtig noch bestehenden Anschlusses sprechen darf andererseits die Tatsache nicht übersehen werden, daß die Zusammenlegung im Jahre 1938 von den Nazi durch ein Zwangsdekret vorgenommen wurde, während allein der Wille der Bevölkerung für die Zugehörigkeit entscheidend sein muß. Verständlicherweise wehren sich die beiden Landgemeinden Sankt Georgen und Klein-Höflein gegen die Fesselung an Eisenstadt und berufen sich auf die bäuerliche Struktur ihres Ortes und auf die ungesetzliche Verfügung des Jahres 1938. Anders liegen die Dinge bei Untergerb- und Oberberg-Eisenstadt. Diese zwei Gemeinden bilden längst einen organisch zusammenhängenden Bestandteil der Stadt und sind mit ihr auf das engste verschmolzen.
Die Lösung dieses Fragenkomplexes kann unserer Meinung nach nur demokratisch erfolgen: Alle hiervon betroffenen Gemeinden müssen gehört und ihr Standpunkt, soweit er nicht zum gesamtwohl der Bevölkerung im Gegensatz steht, weitestgehend berücksichtigt werden.“
(Freies Burgenland vom 14. Dezember 1945, S. 4)
1948 wurden die beiden Gemeinden nach einem Gesetzesbeschluss des burgenländischen Landtages wieder selbständig, so dass die Einwohnerzahl von Eisenstadt 1951 nur noch 5.738 betrug. Am 1. Jänner 1971 erfolgte abermals durch einen Gesetzesbeschluss die Eingemeindung von Kleinhöflein und St. Georgen.