In Bergbaubetrieben war es vielfach üblich, dass die Bergarbeiter eine berufsständisch gegliederte Gemeinschaft bildeten, die Bruderlade. Ähnlich dem heutigen Modell der Sozialversicherung zahlten die Mitglieder von ihrem Lohn in die Bruderlade ein, um erkrankten, durch Arbeitsunfälle verletzten oder bleibend arbeitsunfähig gewordenen Bergleuten und deren Angehörigen eine finanzielle Unterstützung geben zu können. Auch die Bergarbeiter in Ritzing verfügten über diese soziale Gemeinschaft, doch nicht immer reichte das Geld für Bedürftige aus. Die Landesvormundschaft Bezirk Oberpullendorf erstattete 1931 folgenden Bericht:
„Anna U., Bergarbeiterwitwe, derzeit in Ritzing, Hofstattgasse erscheint ha. und führt aus: Mein Gatte ist am 17. Oktober 1927 in Ritzing-Helenenschacht gestorben. Es bleiben ich als seine Gattin und zwei Kinder, Paul 8 Jahre und Josefa Unger, 12 Jahre zurück. Früher war ich in einer Werkswohnung. Wegen Baufälligkeit dieser musste ich diese verlassen, ohne eine andere Wohnung erhalten zu haben. Dort war ich zinsfrei, heute muss ich mtl. 7.-S Zins zahlen, und zwar seit zwei Monaten, seit ich in der neuen Wohnung bin. Ich kann den Zins nicht zahlen, bin diesen zwei Monate auch schon im Rückstand. Ich habe blos von der Bruderlade eine Pension von mtl. 14 Pengö, kann weder mich noch meine Kinder davon versorgen. Mein Gatte war 18 Jahre im Ritzinger Bergwerk.
Mein Gatte ist an einer Blutvergiftung gestorben, und zwar hat er durch die Grubenlampe sich die Hand verbrannt, worauf sein Tod auch zurückzuführen ist. Ich habe nicht gewusst, dass dies als Unfall anzusehen ist und habe keinerlei Schritte unternommen und hat mich auch niemand beraten.
Ich habe wegen meiner schlechten wirtschaftlichen Lage beim Bürgermeister von Ritzing wegen einer Hilfe für uns vorgesprochen, wurde jedoch abgewiesen, weil die Gemeinde kein Geld habe. Mein Gatte war nach Ritzing zuständig, sonach bin auch ich es und meine Kinder.
Ich bitte meine Angaben gelegentlich wegen seiner Richtigkeit zu überprüfen und mir dann gegebenenfalls zu einer Unterstützung, durch die Heimatgemeinde zu verhelfen. Weder meine Eltern, noch die Eltern meines verstorbenen Gatten leben noch. Meine Brüder in Marz-Rohrbach sind auch blos Taglöhner und können mir auch nicht helfen.“
(BLA, H-Akte 1931-1932. BH Oberpullendorf 3. Zl. 172/31)