Des Öfteren traten junge männliche Migrationswillige die Ausreise allein an, um dann später, nach einer ökonomischen Verbesserung ihrer Situation, ihre Angehörigen nachzuholen. Dies war jedoch nicht immer so, wie ein Schreiben der burgenländischen Berufsvormundschaft des Bezirkes Oberpullendorf an das Gemeindeamt in Landsee am 28.5.1932 zeigt:
„Johann F. verlies am 18.5.1927 Landsee und wanderte nach Amerika aus. Er hinterliess Frau und 5 Kinder, die jetzt in Alter von 7 bis 13 Jahren stehen. F. schickte seiner Familie kein Geld; als er durch das Konsulat deshalb zur Rede gestellt wurde, verteidigte er sich mit seiner Arbeitslosigkeit.
Frau F. musste, um ihre Kinder zu erhalten, Gründe verkaufen und steht nun vor ihren Ruin. Sie ist mit den wenigen, was ihr verblieben ist, nicht in der Lage, ihre Kinder zu erhalten. Da die Lage der Frau Anna F. der Gemeinde bekannt ist, erübrigt sich die Betonung der Notwendigkeit einer gemeindelichen Hilfe.
Das gefertigte Amt stellt hiermit den Antrag, die Familie F. in die Armenpflege zu übernehmen und durch Beteilung mit Lebensmittel zu unterstützen.
Es bleibt der Gemeinde Landsee überlassen, mit Frau F. sich ins Einvernehmen über ihren Bedarf zu setzen, es muss nur ausdrücklich bemerkt werden, dass die Beteilung in Ergänzung des von Frau F. produzierten Vorrates so gehalten sein muss, dass die Kinder vor Unterernährung geschützt sind. Die Lebensmittel sind: Mehl, Fett, Brot oder Brotmehl, Salz, Zucker in der Hauptsache.
Das gefertigte Amt ersucht um einen Auszug der beschliessenden Gemeinderatssitzung.“ (BLA, BH OP, H-Akte. 1927. o.Z.)