Mit dem Aufbau des neuen Bundeslandes Burgenland musste auch eine neue Landesverwaltung aufgebaut werden. Nachdem im Land selbst die dafür notwenigen Beamten fehlten, mussten diese vielfach aus den „alten“ österreichischen Bundesländern angeworben werden. So mancher Beamte kam aus ehemaligen, nun verlorenen österreichischen Gebieten wie dem Sudetenland. Man stellte sich die Frage, welche Lebensbedingungen die neuen Beamten im neuen Bundesland erwarten würden. So schrieb Oberstbrigadier Vidossich an den Bezirksverwalter in Eisenstadt, Mattersdorf und Neusiedl über die Preissituation:
„Aus Kreisen der dortigen Beamtenschaft (Post) sind mir heute folgende Preise mit Bezug auf die Stadt Eisenstadt zur Kenntnis gebracht worden und zwar:
1 Krügel Bier         100 ö.K.
1 Liter Wein          700
1 Tee                       105
1 Semmel                32
1 Braten                400
1 Gulasch              250
1 kg Fett               2000
In voller Übereinstimmung mit der Verwaltungsstelle für das Burgenland habe ich in einem Bericht an die Bundesregierung den Standpunkt vertreten, dass eine Festsetzung von Höchstpreisen aus politischen Gründen vermieden werden sollte und überdies praktisch wertlos wäre.
Umso wichtiger erscheint es mir, die Auswirkungen der Preisverhältnisse auf die Aufenthaltsmöglichkeit der österreichischen Beamtenschaft im Lande genauestens zu überprüfen.
Ich ersuche daher E.H. mir zunächst umgehend zu melden, ob obige Preisangaben auf Wahrheit beruhen und allfällig durch weitere besonderes markante Preissätze zu ergänzen wären. Im Anschluss daran wollen sie mir E.H. bekanntgeben, was in Ihrem Bezirk zur Erleichterung der Lebensführung der Beamten etwa von Ihnen und den übrigen Dienstzweigen bereits verfügt wurde und ob mit welchem Erfolg Gemeinschaftsküchen errichtet worden sind.
Ich fühle mich angesichts der mir bekannten Richtlinien der Finanzverwaltung verpflichtet, an dieser Stelle mit allem Nachdruck zu erklären, dass die den Angestellten gewährte Diäte so bemessen worden ist, dass sie den Angestellten eine entsprechende Verpflegung und Unterkunft ermöglicht.
Wir müssen uns aber alle vor Augen halten, dass unsere Verpflegung im Burgenlande nicht unverhältnismässig besser sein darf, als in Altösterreich und dass es daher unsere aller Pflicht ist, inbezug auf die Auswahl von Speisen und Getränken namentlich auch in Bezug auf Fleischgenuss ein gewisses selbstverständliches Mass zu halten. Diese Gesichtspunkte wollen Euer Hochwohlgeboren bei Ihrer Berichterstattung entsprechend würdigen.“
(BLA. Landesregierungsarchiv. Landes-Verw.Amt 2-1921, 1-600.2-584/1921)