Im Schenkhaus gibt es nun auch Speck
Eine Zirkularverordnung von 1784 unter Kaiser Joseph II., mit der jedermann die Erlaubnis erhielt, selbst hergestellte Lebensmittel, Wein und Obstmost jederzeit zu verkaufen und auszuschenken, gilt als Geburtsstunde der Schenkhäuser/Heurigen in Österreich.




