Unter der Homepage „www.eisenstadt.net“ findet man unter der Bezeichnung St. Georgen den Eintrag: „St. Georgen am Leithagebirge ist ein Angerdorf und ein Ortsteil sowie Katastralgemeinde von Eisenstadt und hatte bei der Volkszählung 2001 2.002 Einwohner. Es ist auch bekannt als das „Grinzing von Eisenstadt“ und wird einheimisch als „Sank‘ Diring“ oder „San Dirning“ sowie „Schurldorf“ bezeichnet.“ Diese „Einheit“ zwischen Eisenstadt und St. Georgen besteht seit der Zusammenlegung 1971. Ein Zusammenschluss der beiden Gemeinden gab es zwangsweise auch zwischen 1938 und 1950. Diese Verordnung wurde von den nationalsozialistischen Machthabern durchgeführt. St. Georgen forderte nach dem Ende der NS-Diktatur wieder die Selbstständigkeit der Gemeinde. So ist einem Schreiben der Vertreter des Provisorischen Gemeindeausschusses von St. Georgen am 4. November 1945 an die burgenländische Landesregierung zu entnehmen:
„Der gefertigte provisorische Gemeinderat von St. Georgen unterbreitet der burgenländischen Landesregierung die dringende Bitte, die im Jahre 1938 durch die nazistische Besetzung zwangsweise durchgeführte Eingemeindung St. Georgens in die Großgemeinde Eisenstadt mit ehester Wirkung aufzuheben und die selbstständige Gemeinde St. Georgen wiederherzustellen.
Nach der Besetzung im Jahre 1938 wurden aus machtpolitischen Gründen durch die nazistischen Machthaber in Österreich Großgemeinden durch Einbeziehung der Umgebungsgemeinden in Städte geschaffen. Hiebei wurde weder die Bevölkerung befragt, noch die tatsächliche Lage und die Zweckmäßigkeit berücksichtigt. Der eingesetzte Bürgermeister von St. Georgen wurde damals vom Kreisleiter unter Androhung von Repressalien gezwungen, eine Erklärung abzugeben, daß sich St. Georgen „freiwillig“ der Großgemeinde Eisenstadt anschließe.
Dies entsprach damals ebensowenig wie heute dem Willen der Bevölkerung St. Georgens, das praktisch nur für die Lasten der Stadt aufzukommen hat, nach der Lage der Verhältnisse aber kaum Vorteile, sondern vorwiegend Nachteile aus der Eingemeindung erleidet, wobei allein auf den Zeitverlust durch die Verlagerung der Gemeindegeschäfte nach Eisenstadt verwiesen wird.
Es liegt daher im öffentlichen Interesse, den alten Zustand vor 1938 wiederherzustellen, der nicht allein dem Wesen der Demokratie weit mehr entspricht als die Zentralisation politischer Agenden, sondern aus dem Grundsatz der Wiederherstellung und Wiedergutmachung voll Rechnung trägt, der auch in den Proklamationen der alliierten Befreiungsmächte immer wieder zum Ausdruck kommt und auch der Wunsch und Wille der gesamten Bevölkerung sowie des ganzen provisorischen Gemeinderates ist.“
(BLA, Zl. IV-876-1961)