Zu Beginn des Krieges wurden Landwirte, die auf den Bauernhöfen nicht ersetzt werden konnten, von der Einberufung in die deutsche Wehrmacht freigestellt. Sie galten als Uk/unabkömmlich. Bei der Entscheidung, welche Landwirte zu Hause bleiben durften und welche an die Front geschickt wurden, waren auch die örtlichen „Bauernführer“ und die Parteileitung miteinbezogen. Die Entscheidungen führten vielfach auch zu Missstimmung innerhalb der Dorfgemeinschaft. Ab 1941 wurden praktisch alle tauglichen Männer zur Wehrmacht einberufen.
Auch Franz X., geb. 1915, Landwirt in Winden am See, stellte am 6. Feber 1940 ein Ansuchen um Enthebung vom Militärdienst:
„An das Bezirkswehrkommando in Baden bei Wien
Gefertigter ersucht um Enthebung vom Militärdienst und führt als Umstände an:
1) Ich bin selbständiger Landwirt, besitze ein Haus und bewirtschafte bei 9 Joch Grund. Außerdem habe ich noch eine Tante, die schon 72 Jahre alt ist und bereits arbeitsunfähig ist. Daher hat sie mir ihre kleine Wirtschaft zu 6 Joch übergeben zur Bewirtschaftung, da ich nach ihrem Tode als Erbe eingesetzt bin. Als einzige Arbeitskraft steht mir meine Frau zur Hilfe.
2) Meine Eltern, die im Hause wohnen, sind Ausgedinger. Der Vater ist 67 Jahre alt und leidet an Gelenksrheumatismus. Meine Mutter ist 65 Jahre alt und hat ein Asthmaleiden. Sie kommen deshalb als wirtschaftliche Hilfe nicht mehr in Betracht.
3) Einen Knecht habe ich nicht, da keiner zu bekommen ist, auch sind keine Arbeitskräfte zu bekommen.
Wenn ich einrücken müsste, stünde meine Frau alleine da, das Vieh (8 Rinder und 1 Pferd hätten keine Pflege und auch sonst würde die ganze Wirtschaft großen Schaden erleiden.
Aus den angeführten Gründen bitte ich nochmals um Enthebung vom Militärdienst und zeichne mit Heil Hitler“

Bürgermeister und Ortsbauernführer bestätigten die Aussagen von Franz X. Das Ansuchen wurde auch seitens des Ernährungsamtes „bestens befürwortet.“ Die Zurückstellung wurde bis zum 30. April 1940 beantragt.
(Niederösterreichisches Landesarchiv, BH Bruck/Leitha 1940 – IV-511)