Der rasche wirtschaftliche Aufschwung Österreichs nach 1945 wurde insbesondere von Industrie und Bauwirtschaft getragen und hatte zunächst positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Um die Inflation kontrollieren zu können, setzte die Bundesregierung restriktive wirtschaftspolitische Maßnahmen, um den Geldfluss einzudämmen. Diese Schritte brachten einen kurzzeitigen Rückgang des Beschäftigungsstandes und ein Ansteigen der Zahl der registrierten Arbeitslosen mit sich. Die Arbeitslosenrate erreichte in Österreich im Jänner 1953 mit insgesamt 8,7% ihren Höchststand. Auch im Burgenland wurden die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit immer sichtbarer, insbesondere in den Wintermonaten, in denen tausende von burgenländischen Arbeitskräften ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten. So auch in Frauenkirchen, wo der Anteil der Bauarbeiter traditionell sehr hoch war. Der Bürgermeister beschwerte sich im Jänner 1956 in einem Brief an die Bezirkshauptmannschaft, Arbeitsamt und Gendarmerie über die Zustände in der Gemeinde:
„Die Zahlstelle für die Ausfolgung des Arbeitslosengeldes war bisher im Amtsgebäude. Hunderte Personen drängten sich im Stiegenhaus und es konnte mit Vernunftsgründen eine Ordnung nicht hergestellt werden [sic!] und es bestand ständig die Gefahr des Einsturzes des Stiegenhauses.
Nach vielen Verhandlungen und Bemühungen hat die Gemeinde im Klostergebäude einen Raum für die Zahlstelle gemietet. Ausser dem Zins kommt die Gemeinde für den Sachaufwand, die Reinigung und nicht zuletzt für die ansehnlichen Kosten der Personalbeistellung auf.
Die erste Auszahlung im neuen Objekt war am 19 d.M. Nachmittag. Vor dem Platz des Auszahlungsraumes der zwischen der Kirche und der Hauptschule liegt, torkelten Betrunkene herum. Leere Bierflaschen wurden weggeworfen und der Platz verspien. Abgesehen von diesen unangenehmen Zuständen ist die ganze Angelegenheit um so [sic!] mehr zu verurteilen, weil sich diese Vorkommnisse zumindestens [sic!] teilweise vor den Augen der Schulkinder abspielen.
Die Gemeinde Frauenkirchen muss, wenn nicht in rigoroser Form Abhilfe geschaffen wird, die Weiterführung der Zahlstelle ablehnen. Die Nachstehenden Behörden werden um die in ihrem Wirkungsbereich möglichen Abstellungsmassnahmen ersucht.“
(Gemeindearchiv Frauenkirchen. Korrespondenz. 1956. 9/1956)