Im Zuge der Revolution 1848 kam es zur schon lange geforderten Grundentlastung, auch „Bauernbefreiung“ genannt. Robot- und Zehentleistungen der Bauern gegenüber den Grundherren wurden abgeschafft und Grund und Boden gingen in das Eigentum der Bauern über. In Schandorf mussten die ortsansässigen Bauern auch noch nach 1921 für den Pfarrer Abgaben leisten. Unmut machte sich jedoch immer mehr bemerkbar. Das Gendarmeriepostenkommando Schachendorf berichtet im September 1930 darüber:

© Josef Lang
Mistausbringen in Unterrabnitz um 1950

In Schandorf werden aus den Kreisen der Kleinbauern Stimmen laut, daß sie ohne Rücksicht auf ihren geringen Grundbesitz und Viehstand in gleichem Maße gegenüber den reicheren und durch größeren Grundbesitz und Viehstand besser gestellten Landwirten der Gemeinde von der Gemeindevorstehung verpflichtet werden, eine Fuhre Dünger pro Haus Kollekturabgabe für den dortigen Pfarrer abzugeben und auf dessen Äcker zu bringen, obwohl diese minderbemittelten Kleinbauern das Heu und oft auch das Stroh für ihren Viehstand kaufen müssen, während der Pfarrer jährlich ca. 25 mq Frucht und das davon erworbene Stroh verkauft. Jährlich muß die Gemeinde Schandorf 40 Fuhren Dünger dem Pfarrer abgeben. Die klagenden Kleinbauern wollen eine gleichmäßige Verteilung der Düngerabgaben an den Pfarrer im Verhältnis zum Grund- und Viehbesitz der abgabepflichtigen Landwirte.
Auch die Kollekturabgabe von Getreide an den Pfarrer, wobei Bauern mit ¼ Joch Grund ebenfalls ein Ausmaß ihrer Getreideernte jährlich abgeben müssen, erweckt bei den armen Kleinbauern Unwillen und wird als drückende Belastung ihrer Wirtschaft hart empfunden, zumal der Pfarrer 86 Joch Wald als Pfarrgut benützt und hievon jährlich bedeutende Einnahmen erzielt. (BLA. Polizei 1930. o.Z.)