Verbot moderner Tänze

Tanzveranstaltung in Andau um 1939. Von „modernen“ Tänzen wird hier abgesehen.
(Quelle: Dorfmuseum Mönchhof)

Die Apostolische Administration des Burgenlandes und die modernen Tänze. 1927

„Mit den beiden genannten Päpsten verurteilen auch wir Bischöfe Österreichs auf das Entschiedenste die sogenannten modernen, internationalen Tänze, die leider bereits in einem Großteile christlicher Familien, selbst der besten Gesellschaftskreise, Eingang gefunden haben. Unter diesen Tänzen stehen obenan der sogenannte Foxtrott, Tango, Onestep und Shimmytanz, ohne daß die Aufzählung hiemit erschöpft wäre.

Wir erklären diese Tänze als mit dem christlichen Sittengesetze durchaus unvereinbar, als schwer sündhaft und schweres Ärgernis gebend. Christliche Mütter können es mit ihrem Gewissen nie vereinbaren, ihren heranwachsenden Töchtern die Teilnahme an diesen Tänzen zu gestatten, und die Beichtväter wären vorkommendenfalles genötigt, solchen die hl. Absolution zu verweigern.”

(Quelle: Amtliche Mitteilungen der Apostolischen Administration des Burgenlandes, Nr. 54 vom 1. Februar 1927)