In zahlreichen Gemeinden wurden am 10. August, dem Laurenzitag, mit dem Auszug der Weingartenhüter gleichzeitig die Weingärten gesperrt. Der Lesetermin wurde vom Berggericht für den ganzen Ort festgelegt und dieser musste strikt eingehalten werden, um Qualitätsverluste zu vermeiden. Das Lesen davor wurde unter Strafe gestellt.
So berichtet die Pfarrchronik von Donnerskirchen zum Beschluss des Weinlesetermines 1873: „Einerseits soll verhindert werden, dass, wie bisher, jeder nach Willkür lesen darf, anderseits, damit der Ruf unseres Weines nicht durch frühzeitiges Abnehmen der Trauben an selben verliert. Demnach soll auch nach Feststellung des Termins derjenige, welcher gegen den Beschluss handelt, empfindlich bestraft werden. […] „Es wird der Termin, an welchen die Weinlese begonnen wird, auf 15. Oktober festgelegt und jeder der gegen diesen Beschluss handelt soll mit 10 Flaschen Wein für den hiesigen Armenfonds bestraft werden“.
http://www.chronik-donnerskirchen.at/index.php?id=45