Nach der Verhaftungsaktion der arbeitsfähigen Roma 1939 blieben viele unversorgte Frauen, Kinder und alte Roma allein zurück. Die Notlage der zurückgebliebenen Roma hatte zur Folge, dass nach dem geltenden Gesetz die zuständigen Gemeinden für die Not leidenden Roma zu sorgen hatten. Die Fürsorgeausgaben der zumeist ohnehin sehr armen burgenländischen Gemeinden erhöhten sich so massiv, dass diese Gemeinden heftige Kritik an der Verhaftungsaktion übten und Hilfe von den Behörden forderten. Diese Forderung wurde ein Jahr später vom Reichssicherheitshauptamt erfüllt. Im Herbst 1940 begannen die NS-Behörden mit dem Abtransport der verbliebenen Roma in die neu eingerichteten Lager.

Bernstein

Romasiedlung in Bernstein vor 1938. (Burgenländisches Landesarchiv)

Dr. Peter Hinterlechner, Landrat des Kreises Oberwart, ordnete in der Aussendung vom 11. November diesbezüglich an: „Die Zigeunerlager sind derart zu entfernen, daß auch keinerlei Spuren mehr hinterlassen werden, es sind daher vor allem auch etwaige Grundmauern vollkommen zu entfernen, und der Platz ist, wenn möglich, dem übrigen Landschaftsbilde gleich zu gestalten. Weiters wäre auch dafür Sorge zu tragen, daß etwa von den Zigeunern herstammende Ortsbezeichnungen, wie etwa Zigeunerkolonie oder sonstige örtliche Benennungen, möglichst bald aus dem Sprachschatz der Bevölkerung verschwinden.”
(Quelle: Lang Adi: NS-Regime, Kriegsende und russische Besatzungszeit im Südburgenland. Oberwart 2011, S. 148)