Franz Langmüller wechselte 1934 von der Wiener Sicherheitspolizei zur Kriminalpolizei. Im April 1941 kam SS-Obersturmführer Franz Langmüller als stellvertretender Lagerleiter nach Lackenbach, das der Kriminalpolizeistelle Wien unterstand. Im Frühling 1941 kam es zu Masseneinweisungen und die Zahl der Roma-Häftlinge stieg auf bis zu 2.000 Personen an. Das Lager war für diese große Anzahl nicht ausgerüstet, es gab zu wenig Trinkwasser und keine sanitären Einrichtungen. Im Winter 1941 brach eine Typhusepidemie aus, der ca. 250-300 Romnija und Roma zum Opfer fielen. Als der Lagerkommandant ebenfalls an der Seuche starb, folgte ihm im Jänner 1942 sein Stellvertreter Franz Langmüller als Leiter nach. Der neue Kommandant Langmüller versuchte, sich mit brutaler Gewalt und Sadismus Autorität zu verschaffen.
1948 erfolgte vor dem Volksgerichtshof die Anklage wegen der Vorfälle in Lackenbach. Franz Langmüller rechtfertigte sein Vorgehen folgendermaßen: „Ich bekenne mich nur teilweise schuldig. Im Jahre 1930 kam ich zur Wiener Sicherheitswache, woselbst ich bis 1934 Dienst versah. 1934 wurde ich der Kriminalpolizei, Sicherheitsbüro – Einbruchreferat – zugeteilt, verblieb dort bis 1938 und wurde dann dem tödlichen Verkehrsunfallsbüro-Einbrüche – zugeteilt, war dann Diensthundeführer und im April 1941 kam ich in das Zigeunerlager in Lackenbach, Burgenland. Dieses Lager befand sich außerhalb der Ortschaft auf einen Hügel in einem Meierhof, und befanden sich bei meiner Übernahme zirka 200 Insassen dortselbst. Sie waren aus Männern, Frauen und Kinder zusammengesetzt, in der Hauptsache waren es herumziehende Zigeuner und solche die vorbestraft waren. Die Einweisung in dieses Lager oblag der Kripoleitstelle Wien, Dienststelle für Zigeunerfragen. […] Natürlich war ich entsetzt und wütend, als ich bemerkte, dass die Zigeuner zu faul waren, die Latrine aufzusuchen und ihre Notdurft ganz einfach in ihren Betten und Zimmern verrichteten. Ich will nicht abstreiten, dass ich da ab und zu Ohrfeigen austeilte. […] Ich hatte mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen und fand keinerlei Unterstützung bei meiner vorgesetzten Behörde, sondern hieß es bloß immer, ich solle mir helfen, wie ich eben könne. Dr. Belihart war Lager- und Gemeindearzt und ich habe mich des Öfteren über die schlechten sanitären Verhältnisse im Lager beschwert. […]  Direkte Schläge oder Misshandlungen der Lagerinsassen bestreite ich auf das entschiedenste. […] Um Missstände abzuhelfen, musste ich energisch durchgreifen. Ich muss daher die Möglichkeit zugeben, dass ich ab und zu Ohrfeigen an Lagerinsassen austeilte und auch ab und zu Schläge mit dem Reitstaberl versetzte. Die Schläge verabreichte ich aber erst, als das gute Zureden nichts nützte. […]“
Franz Langmüller, der ehemalige Kommandant des Lagers Lackenbach, wurde am 15. Oktober 1948 vom Volksgerichtshof für schuldig befunden. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass die Anordnungen von Langmüller der Menschlichkeit und der Menschenwürde widersprachen und dass „unter Ausnützung dienstlicher Gewalt Menschen, nämlich Zigeuner, in einen qualvollen Zustand versetzt und empfindlich misshandelt und in ihrer Menschenwürde gekränkt und beleidigt“ worden waren. Der SS-Obersturmführer Franz Langmüller wurde zu einem Jahr schweren Kerkers verurteilt. Das milde Urteil begründete das Gericht damit, dass Langmüller unbescholten war, ein Teilgeständnis abgelegt und einen guten Leumund hatte. Zudem wies man darauf hin, dass wegen der Seuchengefahr eine gewisse Zwangslage geherrscht hatte und er von seiner Dienstelle nicht die nötige Unterstützung erhalten hatte.
Franz Langmüller konnte bereits nach zweieinhalb Monaten das Gefängnis als freier Mensch wieder verlassen. (DOEW, Akt 09626)