Zweisprachige Ortstafeln im Burgenland unerwünscht?
Mit dem Staatsvertrag 1955 sichert Österreich den Minderheiten besondere Rechte zu. Der Artikel 7 sieht dabei zweisprachige topographische Aufschriften in gemischtsprachigen Gebieten vor.
Mit dem Staatsvertrag 1955 sichert Österreich den Minderheiten besondere Rechte zu. Der Artikel 7 sieht dabei zweisprachige topographische Aufschriften in gemischtsprachigen Gebieten vor.
Die Übergabe des Burgenlandes an Österreich verhinderten ab August 1921 die sogenannten ungarischen Freischärler - Paramilitärs, die offiziell der Regierung nicht unterstanden, inoffiziell jedoch von dieser mit Waffen und Geld unterstützt wurden.
Die Lebensgeschichte der Anna Prath aus Deutsch Kaltenbrunn beginnt mit einer bedrückenden Erzählung, die wohl zu dieser Zeit nicht außergewöhnlich war.
Um 1900 dürfte eine größere Zuwanderung von Roma nach Winden erfolgt sein. Eine wichtige Rolle spielte dabei der örtliche Steinbruch. Dort fanden so manche Roma Arbeit.
Die Schwankungen des Neusiedler Sees ließen Dörfer an seinem Ufer zu Wüstungen werden, aber auch neue Ansiedlungen entstehen.
Auswanderungen trennten so manche Familien. Es kam aber auch vor, dass Auswanderer ihre Bindung zur alten Heimat vollkommen abbrachen.
In den letzten Tagen vor Kriegsende kam es im Burgenland entlang der „Reichsschutzstellung“ zu zahlreichen Verbrechen an jüdischen Zwangsarbeitern, so genannten „Endzeitverbrechen“.
Mit der Errichtung des Einser-Kanals erhoffte man sich, dass der Neusiedler See gezähmt werden würde. So mancher träumte auch davon, dass der See vollkommen verschwinden werde und das Land als Verkehrsweg bzw. für die Landwirtschaft verwendet werden könne.
Mit Kriegsende am 8. Mai 1945 wurden die NSDAP, all ihre Gliederungen und jegliche NS-Wiederbetätigung verboten. Dieses Verbotsgesetz stellte die erste gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der Nationalsozialisten dar.
Ausnahmsweise dieses Mal ohne einleitende Sätze. Die Grußworte einer Postkarte 1913 von Rust nach Wien machen einen Kommentar unnötig: