Auflösung des NS-dominierten Gemeinderates
Nach einer Serie von nationalsozialistischen Terroranschlägen wurde die NSDAP im Juni 1933 in Österreich verboten. Aus diesem Grund wurde auch der Mörbischer Gemeinderat aufgelöst.
Nach einer Serie von nationalsozialistischen Terroranschlägen wurde die NSDAP im Juni 1933 in Österreich verboten. Aus diesem Grund wurde auch der Mörbischer Gemeinderat aufgelöst.
Die NSDAP hielt nach ihrer Machtübernahme 1933 jedes Jahr im September in Nürnberg ihren „Reichsparteitag“ ab. Zum Parteitag 1938 begaben sich auch Abordnungen aus burgenländischen Dörfern.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1938 kam es in Halbturn zwischen der örtlichen Parteileitung und der Pfarre zu Konflikten.
Anfang der 1930er Jahre verstärkten die Nationalsozialisten auch im Burgenland ihre Aktivitäten. Die Aktivitäten der NSDAP-Mitglieder konnten zwar durch Verhaftungen immer wieder gestört werden, doch zu einem Ende der Agitationen führte dies nicht.
In den Bezirken Oberpullendorf, Eisenstadt, Güssing und teilweise auch in Mattersburg war die NSDAP bis 1933 noch sehr schwach organisiert.
NSDAP-Funktionäre und auch NS-Parteigrößen versuchten ihre Positionen in der Verwaltung auszunutzen, um sich bei Beschlagnahmungen, Beraubungen und „Arisierungsmaßnahmen“ zu bereichern.
In den letzten Tagen vor Kriegsende kam es im Burgenland entlang der „Reichsschutzstellung“ zu zahlreichen Verbrechen an jüdischen Zwangsarbeitern, so genannten „Endzeitverbrechen“.
Mit Kriegsende am 8. Mai 1945 wurden die NSDAP, all ihre Gliederungen und jegliche NS-Wiederbetätigung verboten. Dieses Verbotsgesetz stellte die erste gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der Nationalsozialisten dar.
Im März 1938, wenige Tage vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten, versuchten die regierenden Vertreter des Ständestaates, aber auch Sozialdemokraten und Kommunisten, ihre Anhänger gegen ein Nazideutschland zu mobilisieren.
1850 gründete die Familie Rothermann mit Arbeitskollegen in Hirm eine Zuckerfabrik. Für die Gemeinde änderte sich damit das wirtschaftliche Gefüge grundlegend.