Die Gemeinden erhielten nach der Revolution 1848/49 mehr Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Die Gemeinden verwalteten ihre gemeindeeigenen Angelegenheiten selbständig und vollzogen die Gesetze der Regierung und des Munizipiums. An der Spitze jeder Gemeinde stand der Richter, der von den Bewohnern gewählt wurde. Richter zu sein, war ein Amt, das oftmals eine große Herausforderung darstellte, da man zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt war.

Richter

Auszug aus dem Ergebnis der Richterwahl in Halbturn 1713 – © Herbert Brettl, Halbturn

Johann Hollenthonner bekleidete von 1856 bis 1861 das Richteramt in Lockenhaus und beklagte in seinem „Gedenkbuch“ diese Zeit:
„Heute wurde ich vom Richteramt entlassen, das ich vier Jahre und acht Tage bekleidet habe.
Ich bedaure es und habe die Stunde verwunschen, in der ich es geworden bin. Wenn man zum Richter gewählt wird, hat man alle Menschen zum Freund, wenn aber zwei, drei Jahre vergehen, da hat man den Stein auf dem Weg zum Feind.
Ich werde es auf dem Sterbebett nicht vergessen, was ich für einen Undank gehabt habe. Für alle Mühe, für Kummer und Sorgen bleibt nichts als der schlechte Name, weil man nicht jedem recht tun kann.
Glücklich ist derjenige, der kein Amt bekleiden darf.“ (Sammlung Roman Kriszt, Deutsch Jahrndorf)