Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Ausrufung der Republik wurde in Österreich das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht eingeführt. Somit hatten die Frauen in Österreich das aktive und passive Wahlrecht erhalten und wurden damit den Männern gleichgestellt. Nach den ersten Wahlen zogen auch die ersten Frauen in das Parlament ein. Die erste österreichische Bürgermeisterin gab es zwischen 1948 und 1958 in Gloggnitz. Im Burgenland war es erst 1985 soweit, als Ernestine Schötz das Bürgermeisteramt in Bruckneudorf übernahm. Der BF gab sie beim Amtsantritt ein Interview:

Frau Bürgermeister

Ernestine Schötz an ihrem Arbeistplatz

BF: Frau Bürgermeister, gibt es einen Unterschied zwischen „männlicher“ und „weiblicher Kommunalpolitik?

Schötz: Das würde ich nicht sagen. Eine Frau muß die Gemeinde ebenso verwalten wie ein Mann. Und ich bin halt ein Verwaltungsmensch, das war ja auch mein Beruf. Der einzige Unterschied wäre vielleicht, daß man sich mit einer Frau „leichter redet“, daß da vielleicht doch eine unterschiedliche Vertrauensbasis vorhanden ist. […]

BF: Wenn sich die neue Frau Bürgermeister etwas wünschen dürfte…

Schötz: … dann würde ich mir wünschen, daß die Stimmung und die Zusammenarbeit im Gemeinderat weiterhin so gut wie bisher bleibt, wie sie das bisher schon war.

Bereits zwei Jahre später wurde die „Frau Bürgermeister“ wieder von einem Mann abgelöst, nachdem sie von der Partei nicht als Spitzenkandidatin für die Gemeinderatswahl 1987 aufgestellt wurde.
Im Jänner 2016 gab es im Burgenland in 171 Gemeinden nur 7 Bürgermeisterinnen (4,1%).
(BF vom 6. November 1985. Nr.45, S.4)