Neben Abgaben und Dienstleistungen an Grundherrschaft und Staat hatten die Gemeinden auch Militäraufgaben zu leisten. So hatten die Dörfer Soldaten für den Militärdienst zu stellen, wobei die Nominierung der Gemeinde überlassen war. Die Gemeinde Horitschon musste aufgrund ihrer geringen Einwohnerzahl jährlich nur einen Rekruten stellen.

Militär

Ein ungarisches Regiment bei Sopron 1908. (Quelle: Gemeindearchiv Tadten)

Der älteste Taugliche des Jahrganges wurde dazu verpflichtet, wobei es auch die Möglichkeit gab, dass ein Rekrut gekauft werden konnte. Aus dem Jahr 1805 liegt diesbezüglich ein Vertrag auf:
„Heute, zu Ende gesetzten Jahr und Tag ist zwischen Franz Kerschbaum ersten – dann der Gemeinde Haracsony/Horitschon 2ten Teils, folgender Vergleich getroffen worden und vereinbart worden.
1) Ist der Franz Kerschbaumer freiwillig für die Gemeinde Soldat geworden.
2) Hat die Gemeinde ihren Franz Kerschbaum 100 Gulden zugeischert und versprochen.
3) Franz Kerschbaum bekommt 50 Gulden sofort bei der Assentierung. Die anderen 50 Gulden bleiben der Gemeinde zu 5 Prozent Zinsen, bis Kerschbaum einstens vom Militär loskommen wird.
4) Sollte Kerschbaum während seiner Dienstzeit sterben, so sollen die 50 Gulden der Gemeinde verbleiben, dafür aber die Gemeinde zum Trost seiner Seele etwas tun und seiner eingedenk sein.
5) Wenn Franz Kerschbaum mit dem Leben zurückkommt, so gibt die Gemeinde dem Genannten eine Stelle, entweder als Tag- und Nachtwächter oder als Feldhüter zur Belohnung.

Zeugnis dessen, ist solches durch mich Fr. Kerschbaum eigenständig unterschrieben und in Ermangelung meines Siegels meiner Namensfertigung, drei Kreutz niedergesetzt worden.
Ödenburg den 23.8bris 1805
Franz Kerschbaum + + +“
(Über das weitere Schicksal des Franz Kerschbaum ist jedoch nichts bekannt.) (Aus: Anton Iby: Chronik anlässlich 800 Jahre Horitschon. S.106)