Mit Kriegsende, am 8. Mai 1945, wurden die NSDAP, all ihre Gliederungen und jegliche NS-Wiederbetätigung verboten. Das Verbotsgesetz legte besonderen Wert auf die Erfassung der so genannten „Illegalen“, das waren Personen, die zwischen dem 19. Juni 1933 (dem Verbot der NSDAP in Österreich) und dem 12. März 1938 (der NS-Machtübernahme in Österreich) der NSDAP angehört hatten. Zudem wurden Parteianwärter und Angehörige der SS oder eines NSDAP-Wehrverbandes registriert. Rund 15.000 Personen wurden aufgelistet, wobei etwa 1.100 als „Illegale“ bezeichnet wurden. Gegen diesen Personenkreis wurden nach dem Verbotsgesetz Strafbestimmungen erlassen. Viele als Belastete eingestufte Personen versuchten, ihre Rückstufung in die Kategorie der Minderbelasteten zu erwirken, um von den meisten Strafmaßnahmen ausgenommen zu werden. So auch ein Mann aus Siegendorf, der seine Parteizugehörigkeit folgendermaßen begründete:
„Betrifft: Ansuchen – Nachsicht der Registrierung
Ich oben Unterzeichneter, geb. am 23.V. (x) in Siegendorf, zuständig nach Siegendorf. Bin verheiratet seit 1941, habe für zwei Kinder, vier Jahre alt, zu sorgen. Zu Zeit als Bauhilfsarbeiter tätig. Begründe meinen Beitritt zur NSDAP folgend: Habe seit 1925 Augenleiden (Trachom), mußte mehrmals Spitäler aufsuchen, konnte aber niemals geheilt werden. Sollte laut ärztlichem Zeugnis in staubfreier Arbeit unterkommen, aber es war mir unmöglich vom Arbeitsamt eine solche Stelle zu bekommen.
Im Jahr 1940 war ich neuerlich gezwungen in Augenärztlicher Behandlung zu gehen nach Agram-Jugoslawien. Auch dort wurde mir bestätigt, daß ich nur dann genesen kann, wenn ich in einer staubfreien Arbeit unterkomme. Es war damals alles Nationalsozialistisch, wurde trotz meiner ärztlichen Zeugnisse überall abgewiesen. Bei jeder Dienststelle wurde ich gefragt, ob ich bei der Partei bin oder bei welcher Formation. War auch von der Wehrmacht wegen meiner Leiden von der Wehrpflicht bis 1944 befreit. Bis ich mich endlich im Juli 1942 zur Partei gemeldet habe, war es mir möglich im Dezember 1942 bei der hiesigen Gemeinde als Gemeindediener unterzukommen. Mußte 1944 diese Stelle für einen Invaliden freigeben und wurde im Feber 1944 für die Flugzeugwerke Dienstverpflichtet bis zur Einrückung im September 1944. Ich kam im März 1946 von der Kriegsgefangenschaft zurück. Meine Tätigkeit in der Partei ist im Fragebogen zu ersehen. Daher möchte ich an die löbliche Landesregierung in Eisenstadt mit folgender Bitte herantreten. Mich in diesem Falle von der Registrierung frei lassen, oder wenn möglich als Minderbelasteter wieder als Kanzleihilfskraft einzustellen, bei meiner jetzigen Unternehmung. Danke im voraus für ihre Durchführung. Hochachtungsvoll xx“
(750 Jahre Siegendorf. Chronik – Band 1. Siegendorf 2006. S. 87)