Ein Ziel des Nationalsozialismus war es, den gesellschaftlichen Einfluss der Kirche einzudämmen. Unter anderen wurden kirchliche Feiertage abgeschafft bzw. Wallfahrten und Prozessionen erschwert. Folgende Verordnungen sollen die Beschränkungen aufzeigen:
Der Landrat – Außendienststelle Neusiedl am See am 24.5.1940:
„An alle Bürgermeister!
Aus Gründen der sparsamen Bewirtschaftung der Futtermittel verbiete ich für das heurige Jahr die Verwendung von Gras zum Bestreuen der Wege am Fronleichnamstage. Hievon sind alle Hausbesitzer und sonstige Ortsbewohner, die bisher das Bestreuen der Wege mit Gras durchzuführen pflegten, zu verständigen. Gegen die Verwendung von Baumzweigen zur Spalierbildung und Schmückung der Altäre, sowie von Blumen besteht kein Anstand.
Der Leiter des Landratsamtes i. V.“ (Gemeindearchiv Halbturn, Korrespondenz 1940, o.Z.)

Der Landrat des Kreises Bruck a. d. Leitha, am 20.5.1941:
„An den Gendarmeriekreisführer, die Gendarmerieabteilungsführer, alle Gendarmerieposten und alle Herren Bürgermeister des Landkreises Bruck a.d.L.!
Durch Erlass des höheren SS und Polizeiführers bei den Herrn Reichsstatthaltern in Wien, Niederdonau und Oberdonau im Wehrkreis XVII vom 19. Mai 1941 werden die in verschiedenen Pfarren des Reichsgaues Wien und Niederdonau üblichen Bitt- und Wetterprozessionen, die in der Woche vor Christi Himmelfahrt und nachher beabsichtigt sind, soweit dieselben nicht auf kircheneigenem Grund und an Sonntagen zu einer Zeit stattfinden, die auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rücksicht nimmt, verboten.
Unter dieses Verbot fallen sämtliche Prozessionen mit Ausnahme der althergebrachten Auferstehungs- und Fronleichnamsprozessionen, sofern diese nicht auf einen Werktag fallen.
Dieses Verbot ist in den offensichtlichen Mangel an Arbeitskräften begründet, da durch diese Prozessionen solche Kräfte dem Arbeitsprozesse entzogen werden. Die strikte Einhaltung des Erlasses ist durch die Gendarmerieposten (Schutzpolizeidienstabteilungen) zu Überwachen. Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, die Pfarrämter hiervon entsprechend zu verständigen.
In Vertretung: Dr. Gatterer“ (Gemeindearchiv Halbturn, Korrespondenz 1941, Zl. 398/1-1941)

Der Landrat des Kreises Bruck a. d. Leitha, am 19.5.1941:
„An alle Herren Bürgermeister!
Laut Schnellbrief des Herrn Reichsministers des Inneren vom 10. Mai 1841, I b 627/41-4811, hat der Führer entschieden, dass Himmelfahrt und Fronleichnam in diesem Jahre mit Rücksicht auf die gesteigerten Produktionserfordernisse des Krieges auf den nachfolgenden Sonntag verlegt werden. […] Hievon ergeht die Verständigung mit dem Auftrage zur sofortigen entsprechenden allgemeinen Bekanntmachung. Dr. Zopf“ (Gemeindearchiv Halbturn, Korrespondenz 1941, Zl. 398/1941)

Der Landrat des Kreises Bruck a. d. Leitha, am 9.6.1941:
„An alle Herren Bürgermeister, den Gendarmeriekreisführer, die Gendarmerieabteilungsführer und alle Gendarmerieposten!
Vom Reichssicherheitshauptamt wurde mit Erlass vom 31.Mäi 1941 IV b-1 (neu) Er. 1197/41 angeordnet, dass am 12. Juni 1941 sämtliche kirchliche Veranstaltungen auf den Umfang der Veranstaltungen an gewöhnlichen Werktagen zu beschränken sind. Die im Rahmen der kirchlichen Feierlichkeiten für Sonntag den 15. Juni 1941 vorgesehenen üblichen Fronleichnamsprozessionon sind nach Möglichkeit und zwar insbesondere aus verkehrspolitischen Gründen auf den kirchlichen Grund zu beschränken. Prozessionen und Bittgänge nach auswärtigen Wallfahrtsorten, bei denen öffentliche Verkehrsmittel beansprucht werden sollen, sind im Hinblick auf die zur Zeit überaus angespannte Verkehrslage zu unterbinden.
Die Herren Bürgermeister haben vom Vorstehenden die Pfarrämter sofort nachweislich in Kenntnis zu setzen. Die kirchlichen Veranstaltungen am 12. und 15. Juni 1941 sind von der Gendarmerie (Schutzpolizeidienstabteilung) zu überwachen. Uber das Mass der Beteiligung der Bevölkerung und besondere Vorkommnisse ist dem Gendarmeriekreisführer bis längstens 16. Juni 1941 10 Uhr fernmündlich zu berichten.“ (Gemeindearchiv Halbturn, Korrespondenz 1941, Zl. 398/2-1941)