Die Bevölkerung des Burgenlandes war lange Zeit mit der Infektionskrankheit Typhus konfrontiert. Unzureichende hygienische Bedingungen, zumeist verunreinigtes Trinkwasser aus den Hausbrunnen, führten dazu, dass Bakterien sich ausbreiten konnten. Hohes, langanhaltendes Fieber und Durchfall können ohne entsprechende Behandlung lebensbedrohlich sein. Als im Dezember 1947 Typhus in Kleinhöflein diagnostiziert wurde, kam es zu umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Das Burgenländische Volksblatt berichtete darüber:
„Achtung! Typhusgefahr!
Um ein Übergreifen der im Stadtteile Kleinhöflein ausgebrochen Typhusepidemie auf das Stadtgebiet von Eisenstadt zu verhindern, werden im Einvernehmen mit dem Stadtphysikus und dem Bundespolizeikommissariat Eisenstadt folgende Vorkehrungsmaßnahmen ab sofort angeordnet:
- Jedweder Verkehr mit Kleinhöflein ist verboten. Ebenso ist es den Bewohnern von Kleinhöflein strengstens untersagt, ihr Wohngebiet zu verlassen.
- Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel in Kleinhöflein sind bis auf Widerruf aufgelassen. Bewohnern von Kleinhöflein ist die Benützung von Fahrzeugen jedweder Art, auch von Haltestellen außerhalb des Ortes verboten.
- Gewerbetreibenden und Geschäftsleuten in Eisenstad und Großhöflein ist es untersagt, an Bewohner von Kleinhöflein Waren abzugeben.
- Von obiger Verkehrssperre sind nur jene Personen ausgenommen, welche zum Zwecke der Deckung des lebenswichtigen Bedarfes für Kleinhöflein Sammeleinkäufe in Eisenstadt so tätigen haben. Diese Personen haben sich mit einer entsprechenden Bescheinigung des Stadtphysikus oder der Bundespolizeikommissariates Eisenstadt auszuweisen.
5. Sämtliche Vergnügungsstätten (Kinos. Tanzunterhaltungen, Theatervorstellungen usw.) bleiben bis auf weiters geschlossen, ebenso sämtliche Veranstaltungen, die mit größeren Menschenansammlungen verbunden sind (Versammlungen, Feste, usw.) im Stadtgebiete von Eisenstadt und in Großhöflein zu unterbleiben.
Die Bevölkerung wird in ihrem eigensten Interesse aufgefordert, der persönlichen Reinlichkeit ein höheres Augenmerk zu geben.
Schutzimpfung!
Die gesamte Bevölkerung hat sich unverzüglich einer Schutzimpfung gegen Typhus zu unterziehen.
Die Impfungen finden jeden Montag und Donnerstag von 8 bis 10 Uhr bei Med.-Rat Dr. Nindl, Eisenstadt, jeden Dienstag u. Freitag von 14 bis 16 Uhr im Gesundheitsamte in Eisenstadt, Josef-Haydn-Gasse 1. statt. Eisenstadt, den 28. November 1947. Dr. Braun e.h. Landessanitätsreferent.
Nähere Einzelheiten bringen wir im Einvernehmen mit dem Landessanitätsreferenten mit dem Landessanitätsreferenten Doktor Braun in unserer nächsten Ausgabe.“ (Burgenländisches Volksblatt, 6.12.1947, S. 1.)
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