Der NS-Staat versuchte seinen Einfluss auch bei den Eheschließungen geltend zu machen, wobei neben dem persönlichen Glück das sog. Wohl der Nation in den Vordergrund gerückt wurde. Einerseits wurde bestimmten Personengruppen die Eheschließung verboten, andererseits wurden Eheschließungen gefördert, um die Bevölkerungszahl zu erhöhen. Ab 1938 hatten konfessionell geschlossene Ehen keine rechtliche Relevanz mehr, Zivilehen wurden aber im Sinne des Nationalsozialismus gefördert. Die Grenzmark-Zeitung beschreibt die erste standesamtliche Trauung in Nikitsch folgendermaßen:
Vor kurzem fand in Nikitsch die erste standesamtliche Trauung im festlich geschmückten Saale des hiesigen Gemeindeamtes statt. Getraut wurde der SA-Kamerad Karl R. aus dem Altreich und Parteigenossin Maria K. aus Kroatisch Minihof. Das Brautpaar wurde durch die Hoheitsträger der Partei sowie der NS-Frauenschaft eingeholt. Beim betreten des Standesamtes wurde das Jubelpaar mit dem Brautchor aus „Lohengrin“ empfangen. Nach der Trauungszeremonie ergriff Parteigenosse Mirwald das Wort, der die hohe und heilige Aufgabe der deutschen Ehe betonte. Nach seinen zu Herzen gehenden Worten an das Brautpaar, beglückwünschte er als erster das junge Paar. Im Namen der Ortsgruppe der NSDAP überbrachte der Ortsgruppenleiter die ersten Wünsche, anschließend überreichte die Ortsfrauenschaftsleiterin der jungen deutschen Frau einen herrlichen Blumenstrauß mit den herzlichsten Glückwünschen der NS-Frauenschaft. Die schlichte aber eindrucksvolle Feier, die allen Anwesenden in Erinnerung bleiben wird, fand ihren Abschluß, durch einige Kampflieder, die die Kindergruppe beim Abgang der Jungvermählten fand.“ (Grenzmark-Zeitung vom 26. Jänner 1939, S. 3)