Für ärmere Personen stellte die Aufnahme eines Pflegekindes die Möglichkeit dar, das bescheidene Einkommen aufzubessern. Aus diesem Grunde erschienen 1929 Frau Elisabeth X., Kleinhäuslerin, 47 Jahre alt, aus Klostermarienburg, und Anna Y., Bäuerin aus Klostermarienburg, 42 Jahre alt, bei der Burgenländischen Landesberufsvormundschaft.
Frau Elisabeth X. brachte vor: „Ich habe bisher ein Pflegekind, namens Helene M. gehabt und kam das Kind von mir weg in die Pflege der mütterlichen Großmutter zu Elisabeth M. in Klostermarienburg und kam dieses deshalb weg, weil die a.e. K.M. die Pflegekosten nicht erschwingen konnte.
Ich wäre bereit nun wieder ein Pflegekind zu mir zu nehmen. Mein Mann ist Maurer, 1914 nach Amerika ausgewandert, habe 2 Töchter, die Ältere ist dem Vater nachgewandert und die kleinere,16 Jahre alt, ist zuhause bei mir. Das Pflegekind, das ich nehmen würde, soll über ein Jahr alt sein, ob Bub oder Mädel ist mir gleich, obwohl ich ein Mädel bevorzugen würde, als Unterhaltsbeitrag begehre ich mtl. 40.-S., für die Bekleidung müsste extra gesorgt werden. Ich besitze ein Kleinhaus und ungefähr 1 Joch Grund, Viehbestand keinen. Ich gehe wohl in den Taglohn, doch habe ich die 16jährige Tochter zuhause.“

Frau Anna Y. gibt an: „Ich bin Witwe, habe ein angenommenes Kind, 9 Jahre alt, namens Marie und würde deshalb gerne ein Kind dazunehmen, damit diesem Kind das Essen besser schmecke. Ich bin Bäuerin, habe ungefähr 8 Joch Grund, habe kein Vieh, vielmehr hake die Wirtschaft verpachtet. Zuhause bei mir ist nur die Kleine. Ich würde mich auch für ein Mäderl entschliessen, würde aber auch einen Buben nehmen. Das Alter spielt keine Rolle, doch soll es über ein Jahr alt sein und kann aber auch älter sein. Ich verlange gleichfalls 40.-S. und die Begleitung extra. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere Pflegeplätze in Vormerkung genommen werden und unter Umständen auch durch Kinder seitens der Wiener-Kinderübernahmestelle besetzt werden könnte, schliesslich, dass die Pflegeplätze von der Fürsorgerin der Landesberufsvormundschaft auf seine Eignung überprüft werden würde. Das momentan kein Pflegling untergebracht wird, nehmen wir gleichfalls zur Kenntnis.“ (BLA, Sozialakte 1929)