Musizierende Roma gehörten lange Zeit zum Ortsbild im Burgenland. Die „Bandas“ und ihre Musik hatten innerhalb der Region ihren festen Platz und spielten in den Orten zu Anlässen wie Hochzeiten, Tanzfesten und Umzügen. Neben den Bandas versuchte eine noch größere Anzahl an Roma mittels Bettelmusik, wie beispielsweise mit einem Drehorgelspiel oder Ziehharmonikaspiel, ihr Auskommen zu finden, indem sie mit dem Spiel um Almosen bettelten. Die Ansuchen wurden von den Behörden streng geprüft, da eine Bedürftigkeit gegeben sein musste. Da die Behörden vielfach die Meinung vertraten, dass „herumziehende“ Roma ein Risikofaktor für die öffentliche Sicherheit seien, wurden Lizenzen genau geprüft. So gingen örtliche Gemeindebedienstete und die Gendarmerie davon aus, dass die Roma das Musizieren nur dazu verwendeten, um ihrer „eigentlichen Beschäftigung, dem Diebstahl und dem Bettelwesen, leichter nachgehen zu können“. Auch Johann Horvath aus Rohrbach suchte 1929 um eine Bettellizenz an:

Roma mit Leierkasten (Ausschnitt)

„Löbliche Landesregierung!
Unterfertigter hat von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg eine Bettelmusiklizenz erhalten. Da aber diese Lizenz nur für den Bezirk Mattersburg Gültigkeit hat und ich aber davon nicht leben kann, so ersuche ich die hohe Landesregierung man möge mir eine Lizenz für das Burgenland bewilligen. Ich bin Lungenkrank und Herzleidend und muss mich daher selbst samt meiner Familie durch Harmonikaspielen ernähren, da ich zu Arbeiten zu schwach bin. Die ärztlichen Zeugnisse über meine Krankheit liegen bei der Bezirkshauptmannschaft in Mattersburg auf. Da ich von dem, was ich im Bezirk Mattersburg zusammenbringe meine Familie nicht ernähren kann, so Bitte ich nochmals mir eine Lizenz für das ganze Burgenland bewilligen zu wollen und zeichne im vornherein dankend.“
Der Amtsarzt bekundete, dass Johann Horvath auf Grund seiner Krankheiten zu „schweren körperlichen Arbeiten nicht fähig ist“.
Der Gendarmerieposten in Marz bestätigte die wirtschaftliche Bedürftigkeit von Johann Horvath, beleumundete diesen und seine Eltern gut und legte zudem seine familiären Verhältnisse dar. Schlussendlich meinte der Postenkommandant: „Die Erteilung der erbetenen Lizenz sollte von der Verehelichung abhängig gemacht werden, um den misslichen Verhältnissen in der Evidenzführung der Zigeuner zu steuern.“
Der Bezirkshauptmann von Mattersburg negierte das ärztliche Attest und die Feststellung der Gendarmerie und lehnte das Ansuchen mit folgender Begründung ab: „Mit Rücksicht auf die Eindämmung des Zigeunerunwesens und die häufig eingelangten Ansuchen von Zigeunern um Bettelmusiklizenzen, kann vorliegendes Ansuchen um Erweiterung dieser Bewilligung auf das ganze Land nicht befürwortet werden.“ (BLA, Polizei 1929. Zl. 2226/1929)

In den 1930er Jahren wurden den Roma die Lizenzen zunehmend verwehrt und ab 1934 durften überhaupt keine Hausierbewilligungen mehr ausgestellt werden. Dies führte jedoch dazu, dass die Roma nun vielfach auf die Armenfürsorge der Gemeinden angewiesen waren. Die steigenden Kosten erhöhten zusätzlich die Ressentiments der Nichtroma gegenüber den Roma.