Bereits kurz nach der NS-Machtübernahme begann der Terror gegenüber den Romnija und Roma im Burgenland. Neben der Aberkennung der politischen Rechte und dem Verbot des Schulbesuchs wurden auch wirtschaftliche Einschränkungen gegenüber den Romnija und Roma ausgesprochen. Wanderhandwerkslizenzen wurden ihnen aberkannt und auch das Musikergewerbe wurde ins Visier genommen. Im Burgenland hatten zahlreiche Roma Kapellmeister- und Musikberechtigungsscheine und die Behörden warfen ihnen vor, dass sie das Wandermusikgewerbe zum Betteln und zu Diebstählen benützten. Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf begann eine Erhebung durchzuführen, wer im Bezirk eine Musikberechtigung besitze und ob strafrechtlich gegen die Musiker etwas vorliege bzw. welche musikalische Betätigung durchgeführt werde.
Die Antwort des Postenkommandos Markt St. Martin vom 18. Mai 1938 lautete:
„Peter Budian, geb. am 28.3.1914, wohn. Im Zigeunerlager in Markt St. Martin, im Besitz eines Kapellmeisterberechtigungsscheines Nr. 231, ausgestellt von der Landeshauptmannschaft in Eisenstadt vom 23.3.1935. Budian spielt Geige. Derselbe ist vom B.G. Oberpullendorf vom 27.9.1935 wegen Diebstahl mit 4 Tagen Arrest vorbestraft. Budian spielt mit einer kleinen Zigeunerkapelle, 4 bis 6 Mann in der Faschingszeit, bei Kirchweihfesten und Märkten, wenn er hiezu von Gastwirten oder sonstigen Veranstaltern aufgenommen wird. Budian zieht auch zu gewissen Tagen wie Heiligen Dreikönige, Neujahr etz. (sic!) mit kleinen Zigeunermusikapellen spielend von Haus zu Haus.
Andreas Horvath geb. 2.2.1911, wohnhaft im Zigeunerlager Markt St. Martin, im Besitze eines Musikerberechtigungsscheines Zl. 249. Derselbe spielt Klarinette. Horvath hat vier Vorstrafen, und zwar wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit, Diebstahl, Raufhandel und Vagabundengesetz. Er spielt gleichfalls mit kleinen Zigeunerkapellen, wenn er hiezu von Veranstaltern aufgenommen wird.
Michael Horvath geb. 25.1.1892, wohnhaft im Zigeunerlager Markt St. Martin, ist im Besitz des Musikerberechtigungsscheines Zl. 253 vom 20.1.1937. Er spielt Klarinette und Geige. Horvath ist wegen unbefugter Einmengung mir 3 Tage Arrest vorbestraft. Derselbe spielt mit kleinen Zigeunerkapellen auf Kirchwehfesten in der Faschingszeit, oder wenn er sonst von Veranstaltern von Unterhaltungen aufgenommen wird.
Josef Horvath geb. 31.1.1910, wohnhaft in Neudorf, Zigeunerlager ist im Besitz eines Musikerberechtigungsscheines Zl. 247 vom 20.1.1937. Derselbe spielt Geige und Passgeige (sic!). Horvath ist wegen Übertretung des Diebstahles mit 24 Stunden Arrest und wegen Prellerei mit 48 Stunden Arrest vorbestraft. Derselbe spielt bei Vereinen mit 4 bis 6 Zigeunern in der Faschingszeit bei Kirchweihfesten etz. (sic!) wenn er von den Veranstaltern hiezu aufgenommen wird.
Wie hierorts noch bekannt ist, ziehen die Zigeunermusiker auch och bei anderen Anlässen, wie Namensfesten etz. (sic!) in den Orten musizierend umher und nehmen von den Leuten Entgeld (sic!) entgegen.
Interimspostenkomdt.“ (BLA BH OP, XI-42/1938)