Um den Mangel an Rohstoffen im Ersten Weltkrieg zu bekämpfen, wurden die Kirchenglocken abgenommen und eingeschmolzen. Nach dem Krieg trachteten die Gemeinden danach, so bald wie möglich wieder Glocken anzuschaffen. Die Gemeinde Wallern tat dies bereits im Jänner 1921. Die Bestellung erfolgte bei einer ungarischen Firma. Als die Glocken im Jahr 1922 geliefert werden sollten, war Wallern ein Teil Österreichs. Dies führte zu einem Problem mit den Zollbehörden. Eine Lösung konnte dennoch gefunden werden:
„K. Dechant in Wallern. Wir erhielten vom Ministerium folgende Antwort: ‚Unter Bezugnahme auf das an Herrn Bundesminister Dr. Gürtler gerichtete Schreiben vom 4. April 1922 beehre ich mich, in Angelegenheit des Ansuchens der Gemeinde Wallern (Burgenland) um Gewährung der Zollfreiheit für eine aus Ungarn einzuführende Kirchenglocke in Vertretung des mit der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen betrauten Herrn Bundeskanzlers mitzuteilen, daß das Bundesministerium für Finanzen einvernehmlich mit dem Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und bauten, die Finanzlandesdirektion für das Burgenland ermächtigt hat, die im Rede stehende Kirchenglocke in der Einfuhr ausnahmsweise zollfrei zu belassen, insoferne einwandfrei festgestellt wird, daß diese Glocke bereits im Jänner 1921 bestellt worden ist.“
(Der Burgenländer. Zeitung des christlich-burgenländischen Bauernbundes, Jahrgang 1, Nr. 5, 10.06.1922- Danke an Günther Stefanits für den Hinweis)