Seit 1647 wird in Österreich der 8. Dezember, Mariä Empfängnis, mit Ausnahme der Zeit von 1938 – 1955, als Feiertag geführt. Durch das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen blieben an diesem Tag auch die Geschäfte geschlossen. Die Schließung der Geschäfte so kurz vor Weihnachten war jedoch des Öfteren ein Streitpunkt. Während sich die Kirchen, Gewerkschaften und die Arbeiterkammer für eine Beibehaltung der Regelung aussprachen, gab es von Seiten der Geschäftsbetreiber vielfach den Wunsch, am 8. Dezember die Geschäfte offen zu halten. So richtete auch die Vereinigung der Mattersburger Kaufleute im Oktober 1984 ein Ansuchen an den Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft:
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Vereinigung Mattersburger Kaufleute versteht sich als Interessensgemeinschaft der Kaufleute des Bezirksvorortes. Bei unserer letzten Mitgliederversammlung am 18. d.M. wurde von den Mitgliedern einhellig die Forderung erhoben, daß auch im Burgenland am Samstag, dem 8. Dezember 1984 die Geschäfte offenhalten können. Der zweite Einkaufssamstag zählt üblicherweise zu den umsatzstärksten Verkaufstagen des Jahres. Die bgld. Kaufleute, die unter schwierigsten Wettbewerbsbedingungen gegenüber den benachbarten Einkaufszentren Wien und Wr. Neustadt ihre Betriebe führen, müssen bei einer Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit gerade an einem solchen Tag befürchten, daß viele Burgenländer. welche außerhalb des Landes arbeiten, auch dort während der Woche ihre Einkäufe tätigen werden. Mit weiteren schweren Einbußen ist durch die rasant zunehmenden Einkaufsfahrten nach Ungarn zu befürchten. Ins Gewicht fällt weiter auch, daß heuer Martini auf einen Sonntag fällt und damit die diesen Tag üblichen Werbeaktivitäten nicht entfaltet werden können.
Die dem Vernehmen nach derzeit diskutierte Regelung, am vorhergehenden Freitag [7. Dezember] die Geschäfte bis 21.00 Uhr offenhalten zu können, wird als völlig unzureichend angesehen. Die Mattersburger Kaufleute dürfen Sie. sehr geehrter Herr Präsident, nachdrücklichst bitten, alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, daß auch im Burgenland – am 8. Dezember d.J. die Geschäfte offenhalten können. Uns ist durchaus die Problematik dieser Regelung im Hinblick auf die Dienstnehmer und die Wünsche der katholischen Kirche bewußt: doch geht es hier um die Existenz-fähigkeit überwiegend kleiner Handelsbetriebe, deren Überleben nur bei Ausnützung aller Wettbewerbsmöglichkeiten gesichert erscheint. Nicht zuletzt geht es aber auch um tausende Arbeitsplätze, die im Handel und Gewerbe des Burgenlandes bereitgestellt werden. In der Hoffnung auf ihre volle Unterstützung zeichnen wir mit freundlichen Grüßen.“ (Archiv WK, Korr. 1984. o.Z.)
1995 wurden Ladenöffnungszeiten geändert und die Geschäfte dürfen am 8. Dezember öffnen, obwohl es ein Feiertag ist.