Bereits der Zusammenbruch der Monarchie 1918 veränderte das Besucherbild des beliebten Kurortes Bad Sauerbrunn. Das Ausbleiben der Aristokratie wurde durch den verstärkten Besuch bürgerlicher Schichten teilweise ausgeglichen. Das Ende des Zweiten Weltkrieges und die darauffolgende Besatzungszeit brachten den Zusammenbruch des Kurortes Bad Sauerbrunn. Neben der Zerstörung des Kurgebäudes wurde auch die Quelle stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach dem Ende der Besatzungszeit hoffte die Gemeinde, dass der Aufbau des Kurbetriebes wieder erfolgen würde. Nachdem dies jedoch nicht geschah, sahen sich die Gemeinde und der Fremdenverkehrsverein gezwungen, aktiv zu werden und die Landesregierung zum Handeln aufzufordern.

Bad Sauerbrunn

Bad Sauerbrunn 1931

Der Fremdenverkehrsverein Bad Sauerbrunn schrieb am 4. September 1956 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung:
„Wieder ist ein Jahr verstrichen und wieder steht der Sauerbrunner Sommergast kopfschüttelnd und bedauernd vor den Ruinen einer besseren Vergangenheit, wieder macht er die anklagende Feststellung, daß nichts geschehen ist und wieder erhebt er, nur viel, viel interessierter schon, die Frage, wie so etwas überhaupt möglich ist!
So weit der Sommergast!
Dem Einheimischen und noch dem eingeweihten Betrachter und Mitarbeiter an der Lösung der Sauerbrunner Frage sind die Ursachen für das Nochbestehen dieser Frage restlos bekannt. Dabei ist er von der Notwendigkeit überzeugt, daß dieser unhaltbare Zustand einer raschen und zweckentsprechenden Lösung zugeführt werden muß.
Im Bewußtsein ihrer großen Verantwortung der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gegenüber halten sich alle aufbauwilligen Kräfte von Sauerbunn voran die Gemeinde und er Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein, verpflichtet zur Feststellung:
a) daß der täglich sich verschlechternde Quellenzustand und die bedenklich werdende Güte des Säuerlings Anlaß zu ernster Besorgnis gibt.
b) daß durch den Verfall, bzw. durch das drohende Versiegen der Quelle Sauerbrunn der natürlichen Grundlage für sein einziges Unternehmen verlustig wird, und
c) dadurch eine Hoffnung auf wirtschaftliche Gesundung aufgegeben muß. […] zur Forderung: […] daß bei Investitionen in der Zukunft (Niederösterreich-Burgenland!) nicht nur das hauptsächlich dem Vergnügungssektor dienenden Gebiet des Neusiedler Sees berücksichtigt wird, sondern auch Sauernbrunn, dessen Wiederbelebung ethnisch-moralisch zweifelsohne höher zu werten ist.
Die Lösung der Sauerbrunnfrage bringt Arbeit, Dauerarbeitsplätze, wirtschaftliche Belebung, Freude und Gesundheit!“
(BLA, Regierungsarchiv. Abt. XII. 1957. 6-136-55)