Die Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft war eine wichtige Aufgabe und wurde von der Landespolitik, der Standesvertretung und der örtlichen Politik massiv unterstützt. Zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen wurden alle verfügbaren Kräfte herangezogen. Auch die Schulkinder hatten bei dieser Vertilgungsaktion ihren Beitrag zu leisten.
maikäfer
Schreiben des Bürgermeisters der Gemeindeamt Halbturn am 5. Mai 1930 an die röm. kath. Volksschulleitung: „Das starke Auftreten der Maikäfer im heurigen Jahre hat das Amt der burgenländischen Landesregierung veranlasst anzuordnen, dass diese Schädlinge auf das Wirksamste bekämpft werden und wird auf die Verordnung vom 14. Mai 1925, Zl.414/4 zur Durchführung des Landesgesetzes vom 26. Juni 1924, L.G.Bl.Nr.56 besonders aufmerksam gemacht.
Im Sinne der Bestimmung wird die Schulleitung ersucht die Schulkinder zur Einsammlung der Maikäfer in den Morgenstunden durch Abschütteln von den Bäumen entsprechend anweisen zu wollen. Hiebei wird jedoch aufmerksam gemacht, dass das aussichtslose Einsammeln der Maikäfer in den Weingärten nicht angezeigt wäre. In den Weingärten haben die Besitzer diese Schädlinge selbst zu bekämpfen. Hingegen wäre in den Gärten und auf den Alleebäumen das Einsammeln durch die Kinder besorgen zu lassen. Baumschädigungen dürfen nicht vorkommen.
Die burgenländische Landwirtschaftskammer hat für besonders eifrige Durchführung der Vertilgungsmaßnahmen an die ausführenden Organe spezielle Anerkennung in Form von Geldprämien vorgesehen. Die Schulleitung hätte bis zum 23. Mai 1930 anher zu berichten, wer hiefür in Betracht gezogen werden kann, und gleichzeitig anzugeben wieviel schätzungsweise an Raummaß (Liter) eingesammelt wurden.“
(Gemeindearchiv Halbturn. Korrespondenz 1930. Zl. 625/1930)