Nur etwa zehn Prozent der Burgenland-Roma überlebten den Holocaust. Nach 1945 wurden ihnen ähnliche Vorbehalte wie bereits vor dem Krieg von der Bevölkerung entgegengebracht. Die Anerkennung als Opfer der rassistischen NS-Verfolgung und die damit verbundenen finanziellen Entschädigungen blieben den Roma lange Zeit versagt.

Roma in St. Margarethen

Roma in St. Margarethen um 1930.

Der Bürgermeister aus St. Margarethen an die burgenländische Landesregierung am 23. Juni 1951:
„[…] Die o.a. Elisabeth Horvath lebt seit 1946 mit ihren Lebensgef. Franz Horvath geb. 1904 in St. Margarethen. Sie selbst ist angeblich am 28.4.1917 in Walbersdorf geboren und nach Mattersburg zuständig. Von ihrem ersten Lebensgef. können wir nichts bestätigen, da er lt. ihren Angaben aus Siegendorf stammt. […] Obgenannte ist erst 1946 nach St. Margarethen ohne Erlaubnis zugezogen und lebt seither mit einem hiesigen Zigeuner Franz Horvath.
Als Unterstützungswürdig ist sie nicht anzusehen, da die Zigeuner als arbeitsscheu allgemein bekannt sind. Ausserdem ist die Obgenannte mit Urteil vom 28.11.1949 wegen § 171, 174 II (VrD) mit 1 Monat Kerker vorbestraft. Kinder hat sie keine.“
Der Bürgermeister.
Ein weiteres Ansuchen um finanzielle Unterstützung lehnte die Gemeinde am 27.Juli.1957 mit folgender Begründung ab: „Eine Unterstützung derselben aus öffentlichen Mitteln würde nur den Unmut der Bevölkerung erregen“.
(Sammlung Brettl, Halbturn)