1923 beschränkten die US-Behörden die Einwanderung durch eine Quotenregelung. Für Österreich und insbesondere dem Burgenland bedeutete dies, dass eine Einwanderung in die USA kaum mehr möglich war. Das hatte zur Folge, dass Auswanderungswillige neue Zielgebiete wie den Westen Kanadas und die Küstengebiete Brasiliens und Argentiniens bevorzugten. Rund 2.200 Burgenländer und Burgenländerinnen begaben sich in den folgenden Jahren nach Argentinien, doch die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in diesem südamerikanischen Land blieben den Burgenländern vielfach fremd. Ein Mörbischer Migrant warnte in einem Brief vor einer weiteren Auswanderung nach Argentinien:
„Buenos Aires dem 3.11.1929
An das Bundeskanzleramt Wanderungsamt in Wien I. Bez. Herrengasse 23.
Soweit ich das Land Argentinien durchwandert habe, so hatte ich ehrsehen [sic!], dass es sehr schwer möglich ist vorwärts zu kommen und ich habe ehrsehen [sic!], dass es unmöglich ist Landsleute unterzubringen, den in der Industrie blickt das Land noch hundert Jahre rückwärts. Hier steht nur der Ackerbau und die Viehzucht in hoher Blüte. Und da nimmt die Maschine den ersten Platz ein, deshalb werden auch an dieser Stelle wenig Arbeitsplätze verwendet. Und die Viehzucht benötigt überhaupt keine Pflege, die gehen meist wild herum und müssen sich die Nahrung selbst suchen. […] Warnen sie um Gottes Willen diese armen Leute vor einer Auswanderung nach Argentinien. Sie haben dort keine Chance.
Mit Landsmann Gruss [sic!], und Vaterlandstreue. Aus fremden Lande. Mit aller Achtung Andreas Fischl, Calle Azoparado No. 816. Buenos Aires. Burgenländer aus Mörbisch am See/Österreich.“
(Aus: Herbert Brettl. Die burgenländische Auswanderung nach Argentinien 1921-1938. Burgenländische Forschungen Band 82. Eisenstadt 2001. S. 162)