In der Gewerbeordnung wird heute der Gastronomie unter anderen vorgeschrieben, wie viele Toilettenanlagen pro Platz vorhanden sein müssen, dass getrennte Sitzzellen für Männer und Frauen sowie Pissoiranlagen zu bestehen haben und dass es einen barrierefreien, einwandfrei beleuchteten Zugang geben muss, der ohne Erkältungsgefahr benutzbar sein soll.
ToiletteEine Überprüfung der sanitären Anlagen in Pöttsching erfolgte durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg 1955. Der Bericht an die burgenländische Landesregierung fällt ernüchternd aus: „Bei der am 12.1.1955 durchgeführten Überprüfung der Gasthäuser in Pöttsching durch die Gewerbereferenten sowie dem Amtsarzte der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg wurde festgestellt, daß in keinem Gasthaus der Gemeinde Pöttsching die sanitären Einrichtungen in Ordnung sind. Die Toilettenanlagen sind primitivst ausgeführt, nicht beleuchtet und auch nicht beschriftet. In einigen Gasthäusern sind die Klosettanlagen ca. 20-30 m vom Gastzimmer entfernt, von jeder Seite einzusehen und können unmöglich von einem Fremden allein gefunden werden.
Sämtlichen Besitzern wurde aufgetragen, raschestens für einwandfreie Klosettanlagen zu sorgen. Ferner wird das h. Amt jedem bescheidmässig die Neuerrichtung bzw. die Instandsetzung der bereits vorhandenen Klosettanlagen vorschreiben. (Burgenländisches Landesarchiv. Regierungsarchiv. Abteilung XII. Zl. XII/6-246/4-54)