Mit der Kundmachung der provisorischen Staatsregierung vom 10. Juli 1945 war die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Landwirtschaftskammer wieder gegeben. Diese verfügte jedoch nach dem Krieg über praktisch keine Geldmittel und zudem fehlte es an fachkundigen Mitarbeitern. Besonders schwierig gestaltete sich der Aufbau der Bezirksreferate, da die Infrastruktur zumeist fehlte. In den Amtsgebäuden, sofern bezugsfähig, waren keine Möbelstücke, Büromaschinen, Unterlagen und funktionierende Telefonanlagen vorhanden.

Jennersdorf

© Errichtung des „Landwirtschaftlichen Bezirksreferates Jennersdorf“ 1957

Ing. Karl Guttmann beschreibt seinen Dienstantritt im Feber 1946 am Bezirksreferat Jennersdorf:
„Sehr geehrter Herr Direktor!
Nach langer Fahrt bin ich nun gestern doch noch in Jennersdorf eingetroffen. Herrn Deutsch traf ich in Oberwart und wir setzten dann gemeinsam unsere Reise fort.
Bei Herrn Kammerobmann Fiebler – als Bürgermeister ist er noch immer seines Amtes enthoben – sprach ich sofort vor. Nach Rücksprache mit Herrn Vizebürgermeister (ÖVP) wurde vereinbart, dass die Gemeinde einen Raum mit Schreibtisch etc. zur Verfügung stellt. Schreibmaschine ist leider nicht vorhanden.
Bezüglich Quartier und Verpflegung habe ich auch keine Sorgen mehr, so dass ich dann morgen – falls der Raum schon bezogen werden kann – meine Tätigkeit aufnehmen kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener Ing. Guttmann“
(Christian Ratz, Otto Prieler: Standesvertretung – Die burgenländische Landwirtschaftskammer. In: Agrarland Burgenland. Oberwart 2017. S. 118)