Die Gemeinderäte gelten als Repräsentanten der Gemeinde. In einem Schreiben der Bezirksbehörden 1921 wies der Bezirksverwalter unter anderem darauf hin, dass bei der Bestellung der neuen Gemeindefunktionäre darauf geachtet werden soll, dass diese politisch vollkommen verlässlich sind und über das volle Vertrauen der Gemeindemitglieder verfügen. Nicht immer ging die Wahl vollkommen reibungslos über die Bühne.
gemeinderat-kopieSo berichtet der Westungarische Volksfreund vom 18. Jänner 1916: „In Radafalfa (Rudersdorf) gab es bei der Neuwahl der Gemeindefunktionäre Enttäuschungen. Einige der Herren hatten vor Beginn der Sitzung im freudigen Vorgefühl der sicheren Wiederwahl zu tief ins Glas geguckt und waren bei der Wahl in einem derart feuchtfröhlichen Zustand, daß die biederen Radafalvaer diese Herren, die ihre freie Zeit so glücklich zu verwenden wissen, nicht mehr mit Gemeindesorgen belästigen wollten; sie fielen durch und musste sich trotz des Spektakels, der darüber ausbrach, ins Unvermeidliche fügen.“