Die NS-Führung nahm die Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg, als der Hunger sich kriegsentscheidend auswirkte, zum Anlass, sich intensiv um die Versorgungslage während des Zweiten Weltkrieges zu kümmern. Eine Voraussetzung für die Stabilität der „Heimatfront“ war es, die Grundversorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Lebensmitteln zu gewährleisten. Gleichzeitig nahm man die Situation auch zum Anlass, die jüdische Bevölkerung zu diskriminieren.
Der Landrat des Kreises Bruck a. d. Leitha informierte am 5. Dezember 1939 alle Bürgermeister der Kreise über folgende Bestimmungen:

  • Für den Bezug von Butter und sonstigen Fetten, Marmelade, Kaffee-Ersatz, Kaffeezusatz und Magermilch durch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gelten für die Zuweisungswoche vom 3. bis 10. XII. 1939 die zuletzt mitgeteilten Hundertsätze (Quoten) unverändert.
  • Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Fernschreiben mitgeteilt: „Der Verkauf von Schokoladeerzeugnissen und Lebkuchen aller Art an Juden wird untersagt.“

Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, für die Verständigung der Geschäftsleute sofort Sorge zu tragen.
Für den Landrat Dr. Rohriger“
(Gemeindearchiv Halbturn. Korr. 1939. Zl. 9-531)