Im Sommer 1954 stellte ein Kaufhausbesitzer aus Kirchfidisch ein Ansuchen um Verleihung der Konzession für ein Gast- und Schankgewerbe. Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Eisenstadt stand diesem Ansuchen negativ gegenüber, da sie der Meinung war, dass für den Ort ein weiteres Gasthaus, zwei bestanden bereits, wirtschaftlich nicht rentabel sei. Der Antragsteller entgegnete daraufhin mit einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart:
„Das do. Amt hat mit Bescheid Zahl VI-1069-5-1954 vom 10.12.1954 mein dem do. Amte vorgelegtes Ansuchen für die Verleihung der Konzession für das Gast und Schankgewerbe mit der Begründung abgelehnt, daß in der Gemeinde Kirchfidisch ein Lokalbedarf für ein drittes Gasthaus nicht vorhanden sei. […] Wie das do. Amt weiter in der Ablehnungsbegründung anführt, genügen bei rund 480 Einwohnern in der Gemeinde Kirchfidisch 2 Gasthäuser die vollauf in der Lage sind die Bedürfnisse der Ortsbevölkerung zu befriedigen. Dem hätte ich entgegenzubringen, daß die Nachbarsgemeinde Kohfidisch mit 779 Einwohnern bei bereits 5 vorhandenen Gaststätten noch eine 6. Konzession für das Gast- und Schankgewerbe verliehen wurde. Es ist mir daher nicht erklärlich, daß bei der um 2 km weiter entfernteren Gemeinde Kohfidisch ein derartiger Lokalbedarf vorhanden ist, daß nach dem 2. Kriege gleich zwei Gasthauskonzessionen verliehen wurden.
Ich bitte daher das do. Amt nochmals mein Ansuchen einer neuerlichen Behandlung zuzuführen und um eine wohlwollende Erledigung. […]“
(BLA, XII/6-158-1955)