Im Zuge der Sanierungspolitik der Regierung Seipel wurde in den späteren 1920er Jahren der Gendarmerieposten der Weinbaugemeinde Gols aufgelassen und das Dorf wurde von dem rund sechs Kilometer entfernten Posten Halbturn mitbetreut. Diese Entscheidung dürfte jedoch zu zahlreichen Problemen geführt haben, sodass der Landrat von Bruck/Leitha am 15. September 1940 beim Reichsstatthalter in Niederdonau den Antrag stellte, in der Gemeinde Gols wieder einen Gendarmerieposten zu errichten:
„In der zum Gendarmeriepostenbereiche Halbturn gehörenden Gemeinde Gols tritt immer dringender die Notwendigkeit zur Wiedererrichtung des dort bestandenen und mit 1.1.1939 aufgelassenen Gendarmeriepostens zu Tage. […] Die große Weinproduktion bringt es mit sich, daß die Bevölkerung auch sehr stark zum Weingenuß und im alkoholischen Zustand zu strafbaren Handlungen und Gewalttaten neigt. Der Alkoholmissbrauch tritt auch sehr stark unter der Jugend zu Tage.
Abgesehen von dem kriminellen Standpunkt und der Schädigung der Jugend durch übermässigen Alkoholgenuß, konnte auch noch konstatiert werden, daß die Bevölkerung sich den behördlichen Anordnungen nicht nur nicht fügt, sondern offensichtlich denselben entgegenarbeitet und auf alle mögliche Art versucht, die behördlichen Anordnungen hinsichtlich der Preisbildung für Wein und des Verkehrs mit staatlich bewirtschafteten Artikeln zu sabotieren. Hunderte von Anzeigen wegen Überschreiten der Weinpreise wurden bereits getätigt und ist eine Besserung der Lage einstweilen nicht zu erblicken.
Zur Eindämmung der gesetzwidrigen Zustände und Herstellung normaler Verhältnisse, ist die Errichtung eines Gendarmeriepostens in Halbturn trotz angespanntester Tätigkeit nicht in der Lage ist, eine eingehende und durchgreifende Überwachung des Gebietes der Gemeinde Gols durchzuführen. Eine Besserung ist nur dann zu erwarten, wenn im Orte selbst ständig eine Gendarmeriestelle ist, die jederzeit zum Einschreiten bereit ist.“ (Gemeindearchiv Halbturn, Korrespondenz 1940. 679/1940)