Die burgenländische Landesregierung begann in den 1920er Jahren mit einer gezielten Förderung des Fremdenverkehrs. Bezüglich der Einrichtung der Gästezimmer wurden 1929 folgende Richtlinien herausgegeben:

Ein Musterzimmer aus dem Jahr 1958

Ein Musterzimmer aus dem Jahr 1958.

„Sehr vorteilhaft machen sich Zimmer mit Zirbenmöbeln, womöglich auch Zirbenwandverkleidung, und weißen Vorhängen. Dazu bequeme, genügend lange und breite, selbstverständlich nach jedem Gast neu überzogene Betten, die nicht knarren, hübsche reine Wolldecken mit angeheftetem Überzugleinen. […] Der Waschtisch muß genügend Platz für die Waschgarnitur, bei zweibettigen Zimmern für zwei Garnituren bieten. Zu jeder Garnitur gehört dort, wo nicht fließendes Wasser eingerichtet werden kann, ein großes Waschbecken mit Krug, Seifenschale, Ablagen für Schwämme, Zahnbürsten u. dgl., Wasserglas und – was sonst oft fehlt – ein Kübel mit Deckel, endlich zwei Handtücher. Jedes bessere Zimmer soll auch ein Bidet enthalten. Der Spiegel soll so aufgehängt sein, daß man ihn auch benützen kann. Seinen richtigen Platz kann der Wirt sehr leicht ermitteln, indem er versucht, sich vor den Spiegel selbst zu frisieren oder zu rasieren. Sonst enthält das Zimmer einen größeren, am besten viereckigen Tisch mit Blumenvase, Aschenbecher, Wasserflasche und Trinkgläsern, pro Bett 2 Sessel und 1 Nachtkästchen, ferner eine Ottomane oder mindestens einen bequemen Lehnstuhl, der auch ganz einfach nach Art der Deckstühle gebaut sein kann. […] Bilderschmuck sparsam, aber gefällig, am besten moderne Reproduktionen von landschaftlichen Motiven. Altmodische Oeldrucke, Ansichtskarten an den Wänden, Dekorationsfächer, Papierblumen, Makartbuketts u. dgl. verunzieren nur sonst nette Zimmer. Auch Familienporträts interessieren den Fremden nicht und wirken daher langweilig. […]“
(Quelle: Ute Bauer, Der burgenländische Fremdenverkehr zur Zeit der 1. Republik, Diss. Uni Wien 2002. S. 48)