Die Angliederung des Burgenlandes machte Rechnitz zu einem Grenzort und dieser Umstand brachte einige Probleme mit sich. Die Geschäftsleute von Rechnitz waren über die Abtrennung von Teilen des Pinkatales nicht sehr erfreut, da es zuvor ihr Hauptabsatzgebiet gewesen war. Ebenso beklagten die Gastwirte aus Rechnitz, dass ihr Geschäftsgang ziemlich geschädigt werde, „nachdem alles nach Ungarn trinken geht”. Beschwerden beim Grenzpolizeiamt führten zunächst dazu, dass den von Ungarn kommenden Betrunkenen die Grenzscheine abgenommen wurden. Nach einem blutigen Raufexzess unter Rechnitzern wurde am 25. April 1923 den Bewohnern von Rechnitz und Umgebung das Überschreiten der ungarischen Grenze mit Grenzverkehrsschein an Sonn- und Feiertagen untersagt. Als Begründung hieß es:
Wirtshaus„Nachdem der Wein in Rechnitz 18 bis 20.000 Kronen kostet und in Ungarn bloß 200 ungarische Kronen = 2.800 österreichische Kronen, ziehen es die Leute vor, nach Ungarn zu gehen und dort soviel zu trinken, daß sie sich berauschen. An der Grenze ist das Finanzorgan gegen Beschimpfungen, Anrempelungen, eventuell Mißhandlungen nicht geschützt.”
(Temmel Johann, „Ohne Szombathely können wir nicht leben!“ Wien 1993. S. 138)